Nachteile beim Berliner Testament - Pflichtteilsproblematik!

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Viele Ehepaare glauben, sie würden mit dem "Berliner Testament" die beste Lösung für den Todesfall treffen. Oft jedoch wird übersehen, dass die Enterbung der Kinder bei Tod des ersten Ehegatten unweigerlich Pflichtteilsansprüche auslöst.

Das Video beleuchtet diese Problematik und zeigt Lösungsansätze auf.

Informationen zu der im Video erwähnten Mediation finden Sie hier:

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So geht's:

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Комментарии
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Vielen Dank man lernt nie aus ;)
schön das man Sie als Mediator anschreiben kann.

melanisiegel
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Wow, Sie haben reichlich Erfahrungen gesammelt 👏🏻👏🏻👏🏻 haben Sie auch Praktikanten über die Ferienzeit ?🤓

pnna.b.seimont
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Vielen Dank für Ihre tollen, informativen Videos. Ich habe schon viel Wissenswertes entdeckt.

Aber auf mein Problem habe ich noch keine Antwort gefunden.

Leider hatten mein verstorbener Mann und ich auch das Berliner Testament vor über 30 Jahren als Erbvertrag gewählt.
Als Erben nach dem Tod von uns beiden wurden damals seine 2 Kinder aus erster Ehe und von meiner Seite meine Mutter und danach meine Nichten gewählt, da ich keine eigenen Kinder habe.
Mein Mann ist vor 4 Jahren gestorben und seine Kinder haben das Pflichtteil nicht verlangt. Ich kann also mit dem "Vermögen" zu Lebzeiten machen was ich will. Es handelt sich hauptsächlich um eine kleine EGT-Wohnung. Ich könnte sie verkaufen oder verrenten oder das Geld verleben etc., wenn ich nichts vererben wollte. Wo nichts ist, besteht zwar der Erbanspruch, aber es wäre dann eben nichts zu holen.

Sollte ich aber nochmal heiraten und mein neuer Ehemann würde wieder vor mir sterben, was passiert dann mit meinem Erbe aus dieser Ehe? Würden das dann auch noch die Kinder meines verstorbenen Mannes bzw. meine Mutter oder die Nichten erben? Könnte man das verhindern, dass dieses "Vermögen" nicht auch noch auf das bestehende Berliner Testament angewendet wird, denn das würde ich auf keinen Fall wollen. (Falls ja, wie?)
Und ist es wirklich so, dass der neue Ehemann von mir überhaupt nichts erben könnte, da ich ja an das alte Berliner Testament gebunden bin?

Vielleicht treibt dieses Thema auch noch andere Menschen um.

Vielen Dank.

bugsy
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Hallo! Kurze Frage: mein Vater ist gestorben und hat mir seiner Frau das Berliner Testament verfasst ( Eigentumswohnung, in der seine 80 jährige Frau nun lebt), nach ihren Tod erbt ihre Tochter 47( aus anderer Ehe) 47 % und ich( leibliche Tochter )56%. Geldguthaben auf Bank vorhanden. Die gibt mir und meinem Sohn kein Geld und keine Geschenke. Was soll ich nun tun? Bitte geben Sie mir einen Ratschlag.

christianevogt
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Darf mein Vater nach seinem Ehegattentestament ein neues erstellen seit meine Mutter tot ist?Ich möchte das zweite Testament anfechten da er meine Schwester als Alleierbe eingesetzt hat.

christinesteiner
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Danke für die vielen Informationen,
ich bin mir aber unsicher, ob ein Berliner Testament in folgendem Fall ratsam wäre:
Aus erster Ehe sind 2 Kinder da, die zweite Ehe ist kinderlos, machen getrennte Testamente Sinn?!

rainerernstgoller
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Guten Tag, ich bin in ein gemeinschaftliches Testament als Vorerbe eingesetzt und von allen Beschränkungen und Verpflichtungen, von denen das Gesetz eine Befreiung zulässt, befreit. Mein Mann hat seine 2 Erwachsenekinder als Nacherbfolger. Könnte Sie mir bitte erklären was das bedeutet? Vielen Dank für Ihre Hilfe

susystar
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Ist es möglich das Lebenslange Wohnrecht im Testament aufzuheben?
Unsere Mutter (91) ist seit kurzen im Pflegeheim und es besteht keine Möglichkeit sie zuhause zu pflegen.
Mein Bruder ist der Erbe des Hauses, möchte aber das Haus, das nun leer steht, verkaufen.
Aber wir wollen ihr das nicht zumuten, das Wohnrecht durch einen Notar aufzuheben.

hildegardprasch
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Was passiert wenn ein BerlinerTestament besteht der überlebende Ehepartner aber jetzt vom Erbe die Kinder gerne beteiligen möchte, sprich sie sollen normal erben. Trotz Berliner Testament. Kann er das Testament noch ändern und wie ist es mit den Steuern
Danke

meikekampmaibuecher
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Hallo, ich finde Ihren Kanal SUPER und hab auch gleich eine Frage:
Ich bin in 2.Ehe 30 Jahre verheiratet, aus der ersten Ehe gibt es drei erwachsene Kinder, nur mit einem Kind besteht noch Kontakt, diese Tochter soll nach meiner jetzigen Frau Alleinerbe
Im Grundbuch von unserem gemeinsam gebauten Haus stehe nur ich da es auf einem von mir geerbten Grundstück steht, das Gleiche gilt für eine vermietete Eigentumswohnung die wir während unserer Ehe angeschafft haben, der Wert für Beides liegt bei ca. einer Million €
Bedeutet diese Konstellation das jedes Kind nach meinem Ableben sofort einen Pflichtteilsanspruch auf die Million hat?

guuug
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Nicht so ganz in der Spur ist wirklich lustig. 😆

karinrohmann