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Erbschaft und Erbschaftsteuer - mit Ausschlagung Freibeträge beim Berliner Testament retten
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Mittels Ausschlagung läßt sich mehr in der Erbfolge und der Erbschaftsteuer gestalten als nur das Erben eines überschuldeten Nachlasses zu vermeiden. Mittels einer Ausschlagung kann man nach dem Todesfall die Erbfolge verändern, ein fehlerhaftes Testament reparieren, mehr Freibeträge und niedrige Steuersätze in der Erbschaftsteuer nutzen.
Die Ausschlagung kann dazu genutzt werden, die Nachteile eines Berliner Testamentes nach dem Tod eines Ehegatten zu reparieren. Bei einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben ein. Hierdurch erben die Kinder erstmal Nichts. Sie erhalten erst etwas, wenn auch der zweite Ehegatte verstorben ist. Hierdruch gehen die Freibeträge vom zuerst versterbenden Elternteil zu seinen Kindern von je € 400.000.- verloren. Durch die Ausschlagung der Erbschaft durch den allein erbenden Ehegatten gegen die Zahlung einer Abfindung kann dieser Nachteil des Berliner Testaments nun auch nach dem tod des ersten Ehegatten reparierrt werden.
Hier bin ich zu erreichen:
Erbschaftsteuer leicht erklärt
Uli Reitz Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Freisinger Str. 19
85764 Oberschleißheim
089 - 315 88 2-0
Die Ausschlagung kann dazu genutzt werden, die Nachteile eines Berliner Testamentes nach dem Tod eines Ehegatten zu reparieren. Bei einem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben ein. Hierdurch erben die Kinder erstmal Nichts. Sie erhalten erst etwas, wenn auch der zweite Ehegatte verstorben ist. Hierdruch gehen die Freibeträge vom zuerst versterbenden Elternteil zu seinen Kindern von je € 400.000.- verloren. Durch die Ausschlagung der Erbschaft durch den allein erbenden Ehegatten gegen die Zahlung einer Abfindung kann dieser Nachteil des Berliner Testaments nun auch nach dem tod des ersten Ehegatten reparierrt werden.
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