Welche Probleme bringt ein 'Berliner Testament'?

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Das "Berliner Testament" ist für viele Eheleute ein Begriff: zuerst soll der länger Lebende Ehepartner alleiniger Vollerbe sein und danach soll das Kind/die Kinder alles bekommen.

Dass eine solche Gestaltung erhebliche Probleme in den Bereichen Pflichtteilsrecht, Flexibilität und Erbschaftsteuer mit sich bringen kann, ist vielen Menschen nicht bewußt.

Dieses Video erläutert eingehend die Problemfelder beim "Berliner Testament".

Hat Ihnen dieses Video weitergeholfen?
Wenn ja, freut sich unsere Kaffeekasse über ein kleines "Dankeschön".

So geht's:

Vielen Dank!

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#BerlinerTestament; #Erbrecht, #gemeinsamesTestament
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Комментарии
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Danke auch hier für das aufklärende Video. 👍 Für uns kommt es ja dann nicht in Frage aber trotzdem nicht verkehrt dies alles zu wissen. VG Hilde

Hildigard
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Diese Erklärung war mir so nicht bewußt, vielen Dank. Wieder etwas mehr Klarheit!
Wie schaut es eigentlich aus, wenn vor einem Notar schon ein Testament ausgefertigt ist. Kann man durch ein späteres, selbst verfasstes Testament, ohne notarielle Unterstützung, das ursprünglich notarielle Testament ergänzen oder ändern oder sogar aufheben? Und hat dieses neuere Testament dann Rechtskraft?

JDBau
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Danke für das tolle Video. Was ist wenn es nach diesem Berliner Testament noch ein später (nach 50Jahren) geschriebenes handschriftliches Testament gibt, nachdem der Ehegatte schon verstorben ist? Ist das wertlos?

m.schim.
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Danke für das informative Video. Eine Frage habe ich noch: Wenn nun nach meinem Tod mein einziger Sohn doch seinen Pflichtteil fordert, ist er dann trotzdem noch der Erbe nach dem Tod meiner Frau? Da es ja 2 Erbfälle sind? Und muss der Pflichtteil juristisch gefördert werden? Oder kann sich meine Hinterbliebene Frau mit meinem Sohn auf eine auszahlsumme privat einigen. Um es komplett zu machen, wenn sie nun am Ende ins Pflegeheim kommt und irgendwann ihr Geld ausgeht kann dann das Sozialamt vom Sohn dienen "privat" ausbezahlten Pflichtteil zurückfordern ( ähnlich wie bei Schenkungen)?
Danke für Ihre Mühe

michaelbrzesowsky
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Hallo Herr Malsen. Ich hätte noch eine Frage zu den Freibeträgen beim Berliner Testament. Die Ehegatten haben untereinander ja einen Freibetrag von 500.000 €. Wenn ein Ehegatte den anderen als Alleinerben einsetzt und er ein Grundstück mit 1 Mio. alleine an seinen Ehepartner vererbt, dann muss der länger lebende Ehegatte ja auf die anderen 500.000 € Steuern zahlen wenn er nicht schon vorher im Grundbuch steht oder? Oder fällt das in der Konstellation des Berliner Testaments weg?

Danke für Ihre Antwort

AeRiiXx
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Was passiert eigentlich in der Praxis, wenn bei einem Berliner Testament ein Ehepartner verstirbt? Muss der verbliebene Ehepartner das Erbe dann aktiv beantragen oder erbt er „automatisch“? Wird dann auch ein Erbschein ausgestellt?

noretreatbabynosurrender
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Hallo!
Gutes Video!
Kann ein Pflichtteils Anspruch verjähren?
Zählt der Immobilie Wert von damals als der erste Elternteil verstarb, oder der aktuelle Wert!?
Viele Grüße

tommym
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Meine und ihre Kinder müssten auf ihr Pflichtteil verzichten.

etu
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Guten Tag!
Zufällig ist mir der Fall begegnet, wo die Eheleute sich gegenseitig zum Erben eingesetzt haben. Auch die Kinder sind erwähnt, ebenso die Kinder der Kinder, also die Enkel. Ein Kind (Sohn) soll erben, die anderen Kinder (Tochter und Sohn) sollen bereits zu Lebzeiten der Erblasser den Pflichtteil erhalten haben. So ist nun von Vorerbe und Nacherbe die Rede. In einem Video reden Sie aber vom Schlusserben. Wie ist das für uns Laien zu verstehen?

yamahagenesis
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Auf der Suche nach einer Lösung für mein (zu erwartendes) Erbproblem, bin ich heute auf Ihren Kanal gestoßen.
Super informativ, leicht verständlich und im Gegensatz zu anderen Youtube-Infovideos inhaltlich topp! Vielen Dank dafür.

Ich hätte noch eine Anregung bzw. Bitte für eine Fallkonstellation, die sicherlich auch sehr viele betrifft und interessieren wird.

Und zwar die Erbproblematik bei Patchworkfamilien (aber vielleicht habe ich da ja ein Video von Ihnen übersehen?).

Leider sind mein Vater und Stiefmutter beratungsresistent, was die Einschaltung eines Notars für das von ihnen eigenhändig erstellte und mit den Standardformulierungen versehene Berliner Testament betrifft. Evtl. gelingt es mir ja, sie durch eine entsprechende Video-Information zur Thematik noch zu überzeugen...

Sachverhalt:
1 Doppelhaus (gehört beiden zu 50%).
Frau hat 2 Kinder, Mann hat 1 Kind. Alle nicht adoptiert.
1 Kind der Frau ist ein "Problemfall" und könnte evtl. auf das Pflichtteil bestehen.

Der überlebende Elternteil soll lt. Berliner Testament zunächst alles erben (was ja so nicht möglich ist), die 3 Kinder dann nach dessen Tod jeweils 1/3 des Gesamtvermögens.

Welche Alternativen sehen Sie anstelle des Berliner Testaments?
Warum ist so ein Berliner Testament ungeeignet für die vorliegende Fallkonstellation?
Welche negativen Konsequenzen kann die Forderung des Pflichtteils Ihres Erachtens für alle Beteiligten haben?

Ich würde mich freuen, wenn Sie das Thema Patchwork und Berliner Testament einmal in einem neuen Video aufgreifen würden.

Viele Grüße
Robert

robertt.
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Angenommen ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen. Kann ich das rechtswirksam in diesem Testament ausschließen? Ps von eine, der seit Jahren nur noch gequält wird. seeya

comingsoon
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Kann man sein Grundstck . an das Enkelkind, nach bestehendem Berliner Testament verschenken ?

silkelosch
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Vielen Dank für Ihre Videos, aus denen ich schon viel lernen durfte.
Ich habe aber nun doch eine spezielle Frage.
In einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft haben beide aus erster Ehe Kinder, der Mann hat einen Sohn, Ehefrau hat 3 Kinder
Es wurde eine Berliner Testament aufgesetzt mit dem Wunsch, dass nach dem Tod des Letztversterbenden das gesamte Vermögen an die 4 Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.
Nun verlangt der Sohn aus erster Ehe nach dem Tod seines Vaters seinen Pflichtteil. Nach den bisherigen Informationen versuche ich mal den Pflichtteil zu berechnen.
Beispiel: Gesamtvermögen 100 000 Euro, die Hälfte (50 000 Euro) erbt die Ehefrau, die Hälfte (50 000 Euro) der Sohn. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 25 000 Euro.
Vorausgesetzt ich habe das so richtig verstanden, würde sich das Gesamtvermögen nach Auszahlung des Pflichtteils auf 75 000 Euro reduzieren, das nach dem Tod des Letztversterbenden an die Kinder vererbt wird.
Ursprünglich sollte ja das Gesamtvermögen an alle 4 Kinder zu gleichen Teilen nach dem Tod des Letztversterbenden vererbt werden.
1.Frage: Bekommt der Sohn aus erster Ehe des Ehemanns, der nun schon seinen Pflichtteil in Höhe von 25 000 Euro bekommen hat, nun noch einmal ¼ (4 Kinder) von 75 000 Euro oder wurde er mit der Auszahlung des Pflichtteils nun ausreichend berücksichtigt?
2.Frage: Wird in einer Vermögensaufstellung zur Berechnung des Pflichtteils in einer Zugewinngemeinschaft alles berechnet, was am Todestag vorhanden war? z.B. Konten Ehemann und Ehefrau, Aktiendepot das auf den Namen des Verstorbenen stand, oder wird der Pflichtteil nur aus dem Vermögen berechnet, das auf dem Namen des Verstorbenen stand.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

walliwalli
Автор

Wenn alle Kinder nach Versterben des Vaters auf ihr Pflichtteil verzichten, was passiert wenn die Mutter das gesamte Erbe verprasst?Oder ist das Erbe für die Kinder irgendwie eingefroren?

ronnyfreudenberg
Автор

Was ist, wenn ein Partner Spieler ist und dem Alkohol zugetan....eventuell ein Haufen Schulden gemacht hat....kann denn der andere Partner, falls länger lebt, das Erbe, sprich Berliner Testament, ablehnen?

gudrunbraun
Автор

Ich werde das Eigentum verkaufen. Und somit wird nichts mehr zu vererben da sein

derkater
Автор

Kann man ein Berlinder Testament widerrufen?

sophie
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Nachdem mein Mann gestorben war, eröffnete mir der Notar, dass ich das Berliner Testament nie wieder ändern kann. Wir hatten davor nie darüber etwas gelesen. Wir dachten, wir hätten uns genau informiert. Darüber aber lasen wir nichts. Wir haben 3 Kinder...haben einem nur den Pflichtteil zugestanden, was ich nun gerne ändern würde. Das hätte mein Mann nun auch so gewollt. Aber ich kann nichts mehr ändern. Ist einfach nur traurig.

sawi
Автор

Mein mann hat einen unehelichen Sohn. Ich habe das Grundstück von meinen Eltern zu deren Lebzeiten überschrieben bekommen und meine Schwester ausbezahlt. Aber zu dem Zeitpunkt war ich mit meinen Mann bereits verheiratet. Ich stehe alleine im Grundbuch. Wenn mein Mann vor mir geht, kann der uneheliche Sohn sein Pflichtteil von mir fordern?

sknaaki
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Daß Berliner Testament habe ich damals abgelehnt da mein Vater 60000 Euro Schulden 😢hinterlassen hatte.

haraldjaschke
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