'Berliner Testament' - aber richtig!

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Die Probleme beim Berliner Testament sind zum einen die Pflichtteilsgefahr durch die Kinder, denn diese werden bei Erbfall des erstversterbenden Ehegatten enterbt!

Ferner ist zu beachten, dass ein Berliner Testament nach dem Tod des Erstversterbenden eine Bindungswirkung für den Längerlebenden entfaltet.

Schließlich ist das Berliner Testament auch bei der Erbschaftsteuer problematisch, weil es zur Konzentration des Vermögens beim Letztversterbenden führt.

Aber diese Probleme können gelöst werden. Das Video gibt hierfür wichtige Anstöße.

Hat Ihnen dieses Video weitergeholfen?
Wenn ja, freut sich unsere Kaffeekasse über ein kleines "Dankeschön".

So geht's:

Vielen Dank!

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Weiterführende Literatur rund um das Thema Erben, Vererben, Testament erstellen usw. finden Sie auf unserer Literaturliste.

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#BerlinerTestament; #Erbrecht, #gemeinsamesTestament
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Комментарии
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Danke für die Information, das hilft mir viel weiter!

Angie.Globetrotter
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Man lernt nie aus! Ihre Videos sind für mich sehr interessant.👍

Lagoon
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Was pssiert wenn keine Schlusserben benannt wurden? Kann der überlebende Teil beim ableben dann neu Testamentieren?

janaxxxx
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Meine Großeltern haben ein Berliner Testament geschlossen (Gemeinschaftliches Testament ). Nun ist es so das meine Großeltern verstorben sind . Als erben wurde mein Onkel angegeben und seine Kinder und Frau .und als Ersatzerbin meine Mutter . Da mein Onkel schon älter ist und keine Frau und Kinder hat, und eines Tages was sein sollte, erbt dann meine Mutter als Ersatzerbin ?

spiritrose
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Hallo Herr von Malsen. 
Danke für Ihre informativen Videos! Sie beschreiben das alles sehr verständlich.

Ich habe eine Frage die mich zur Zeit sehr Beschäftigt:
Was kann der Schlusserbe "A" tun um zu verhindern, dass der Alleinerbe z.B. Bargeldabhebungen, Immobilien umschreibt bzw. Immobilien veräußert und die Gelder einseitig an Schlusserben "B" überträgt? Was könnte Schlusserbe "A" tun, wenn es bereits geschehen ist? Gibt es z.B. Ausgleichsansprüche die eingeklagt werden können? Wie könnte dieser Umstand im Berliner Testament z.B. über Klauseln von vorn hinein verhindert werden?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich hierzu auch äußern könnten.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

ufobrawl
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Hallo und einen wunderschönen Tag.Ich wollte gern wissen, ob ich Ihr Wissen auch kostenpflichtig in Anspruch nehmen kann .Es geht um ein Testament.Es ist etwas brisant und möchte es hier nicht öffentlich austragen.

emilyjustus
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meine Frau und ich sind beide zum 2. Mal verheiratet haben keine gemeinsame Kinder.Ich habe einen sohn aus erster Ehe.Wir wollen das Berliner Testament machen und meinen Sohn aus erster Ehe als Schlusserben eintragen.Gibt es hier was besonderes zu beachten.

hate
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Freibeträge verdoppeln sich doch schon nach 10 Jahren und einem Tag und nicht erst nach 20 Jahren, oder sehe ich das falsch?!?

torstenmartinbuchholz
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Willi Naumann gefällt das Video, Ryan wird enterbt!

JoelEMVPiiid