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4 Tipps zum Berliner Testament - einfach erklärt
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Ich erkläre Ihnen, wie das "Berliner Testament" funktioniert und gebe Ihnen vier wichtige Tipps, was Sie beachten sollten.
ÜBERBLICK:
00:00 Intro
00:18 Was ist das Berliner Testament?
01:32 Pflichtteilsklausel verwenden
03:16 Auf die genaue Formulierung achten!
05:10 An spätere Änderungen denken
06:52 Besonderheiten beachten
Mit dem Berliner Testament sichern sich die Ehegatten gegenseitig ab, indem sie sich zu Alleinerben einsetzen. Eine Erbengemeinschaft wird damit vermieden und der länger lebende Ehegatte kann über den Nachlass alleine verfügen.
Zugleich regeln die Ehegatten, wer erbt, wenn beide tot sind. In der Regel sind dies die Kinder zu gleichen Teilen.
Das Risiko, dass ein Kind den Pflichtteil fordert, kann durch die Verwendung einer Pflichteilsklausel verringert werden.
Bei der Formulierung der Pflichteilsklausel muss aufgepasst werden. Sonst können sich später Nachteile bei der Erbschaftsteuer ergeben.
Ein gemeinschaftliches Testament, so auch das Berliner Testament, kann nach dem ersten Tod nicht mehr geändert werden. Mit einem Änderungsvorbehalt kann dies vermieden werden.
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Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
Telefon: +49 4261 92910
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
RINCK
Bahnhofstr. 5a
27356 Rotenburg (Wümme)
► Telefon: +49 4261 9291-0
#Erbrecht #Testament #BerlinerTestament
ÜBERBLICK:
00:00 Intro
00:18 Was ist das Berliner Testament?
01:32 Pflichtteilsklausel verwenden
03:16 Auf die genaue Formulierung achten!
05:10 An spätere Änderungen denken
06:52 Besonderheiten beachten
Mit dem Berliner Testament sichern sich die Ehegatten gegenseitig ab, indem sie sich zu Alleinerben einsetzen. Eine Erbengemeinschaft wird damit vermieden und der länger lebende Ehegatte kann über den Nachlass alleine verfügen.
Zugleich regeln die Ehegatten, wer erbt, wenn beide tot sind. In der Regel sind dies die Kinder zu gleichen Teilen.
Das Risiko, dass ein Kind den Pflichtteil fordert, kann durch die Verwendung einer Pflichteilsklausel verringert werden.
Bei der Formulierung der Pflichteilsklausel muss aufgepasst werden. Sonst können sich später Nachteile bei der Erbschaftsteuer ergeben.
Ein gemeinschaftliches Testament, so auch das Berliner Testament, kann nach dem ersten Tod nicht mehr geändert werden. Mit einem Änderungsvorbehalt kann dies vermieden werden.
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
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