Erben & vererben - Verkaufen statt verschenken | NDEEX

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Viele Menschen überlegen sich bereits zu Lebzeiten ihr Vermögen auf ihre Kinder oder Enkel zu übertragen. Unter den Stichworten „Erbschaftssteuer sparen oder mit warmen Händen geben“ wird häufig eine Übertragung vorgenommen, bei der sich die Eltern oft noch den Nießbrauch vorbehalten.

Wenn Eltern zu Lebzeiten an ihre Kinder übertragen, um Erbschaftssteuer zu sparen, müssen sie sich immer eines vorab klar machen:

Der Erblasser kann keine Erbschaftssteuer sparen. Wenn die Erbschaftssteuer anfällt, ist der Erblasser tot.

Man muss sich also genau überlegen, ob man heute Geld ausgeben will und gleichzeitig Vermögen abgeben will, damit irgendwann einmal möglicherweise andere Menschen Steuern sparen. Die eigene wirtschaftliche Absicherung sollte immer im Vordergrund stehen und nur dann eine Übertragung erfolgen, wenn ausreichend sonstiges Vermögen vorhanden ist.

In diesem Zusammenhang erscheint die Idee, ein Haus an seine eigenen Kinder zu verkaufen, wenig familiär. Aber wenn man etwas genauer hinsieht, stellt man jedoch schnell fest, dass ein Verkauf möglicherweise für alle Beteiligten eine viel bessere Lösung ist als eine Schenkung.

Wenn die Kinder eigenes Einkommen haben, dann kann im Rahmen eines Verkaufs die Abschreibung für das Gebäude wieder entsprechend dem tatsächlichen Wert erhöht werden. Dies ist häufig bei Gebäuden, die lange im Familienbesitz sind, ein ganz erheblicher Unterschied und spart den Kindern dann, wenn sie eigenes Geld verdienen, sehr viel Steuern ein und das über viele Jahre hinweg. Auch gibt die Möglichkeit eines Verkaufs den Beteiligten sehr viel Flexibilität im Rahmen der Gestaltung.

Im Rahmen des Verkaufs muss - und das wird viele überraschen - nicht wirklich Geld fließen. Die Kinder können eine Immobilie von ihren Eltern kaufen und gleichzeitig bei den Eltern ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises aufnehmen. Dieses Darlehen wird verzinst, so dass die Eltern monatliche Einkünfte haben. Handelt es sich um eine vermietete Immobilie, dann ersetzen die Zinsen den sonst vorbehaltenen Nießbrauch. Handelt es sich um eine selbst genutzte Immobilie, dann können die Eltern die Immobilie von den Kindern wieder zurückmieten und zahlen dabei eine Miete, die den Zinsen auf das Darlehen in etwa entspricht.

Gerade bei vermieteten Immobilien haben die Kinder dann die Möglichkeit selbst in die Immobilie zu investieren, ohne dass es Probleme im Rahmen eines vorbehaltenen Nießbrauchs gibt. Eigentümer einer Immobilie haben aber einen Darlehensanspruch. Sofern die Eltern irgendwann in Not geraten, so können sie im Notfall die Rückzahlung des Darlehens verlangen. Schlimmstenfalls müssten die Kinder hierzu das Haus verkaufen. Der Verkauf eines vorbehaltenen Nießbrauchrechts ist dagegen für die Eltern viel schwieriger und bietet ihnen wesentlich weniger Sicherheit.

Auch erbschaftssteuerlich ist ein Verkauf möglicherweise sinnvoller. Zum einen können dem Kind Darlehensforderungen nach und nach erlassen werden, wenn die Eltern ausreichend abgesichert sind. Man kann hier die Freibeträge bis auf einen Euro genau ausnutzen.

Ein Verkauf statt einer Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt ist sicherlich kein Allheilmittel. Aber man sollte in jedem Einzelfall prüfen, ob nicht möglicherweise für alle Beteiligten ein Verkauf besser ist als eine Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt. Leider wird dies in der Praxis häufig übersehen.

Wichtig ist in jedem Fall eine qualifizierte Beratung, bevor man sein Vermögen überträgt. Denn im schlimmsten Fall fallen am Schluss mehr Steuern an als dann, wenn man gar nichts unternommen hätte.
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