Immobilien steuerfrei vererben - geht das?

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Werden Immobilien vererbt, gibt es eine Reihe steuerlicher Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. In diesem Video erfahren Sie das Wichtigste zu Steuerbefreiungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Bewertungsfragen rund um die Erbschaftsteuer bei Immobilien.

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Комментарии
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Gutes Video.

Das mit dem Familienwohnheim von maximal 200m2 ist theoretisch eine gute Sache, dass man es steuerfrei erben kann, wenn man innerhalb von 6 Monaten für 10 Jahre darin wohnt.
Das Problem ist aber, dass dies vermutlich bei vielen nicht möglich ist.

Hier mal theoretische Beispiele, wie sie sicherlich oft vorkommen.

Für beide Beispiele soll gelten:
Mutter tot (im Haus gewohnt, aber nicht im Grundbuch eingetragen)
Vater über 80 Jahre (allein im Grundbuch seit Jahrzehnten eingetragen, krank mit attestiertem Pfleggrad)
Einzelkind

Beispiel 1
Z.B. die Mutter ist gestorben, der Vater hat nach dem Tod im Haus weiterhin gelebt, aber er kann nicht mehr in dem Haus unter 200m2 leben.
Die "seniorengerechte bzw. barrierefreie Renovierung des älteren viel zu großen Hauses und aktuell auch Heizkosten) macht keinen wirtschaftlichen Sinn mehr.
So "muss" der Vater z.B. in eine kleine barrierefreie Wohnung einziehen.

Gibt es hier Ausnahmeregelungen, so dass das steuerliche Familienwohnheim doch noch erhalten bleiben kann ? Falls ja welche?

Beispiel 2
Der Vater bleibt bis zum Tod im Haus unter 200m2 Wohnen und verstirbt im Krankenhaus.
Das Einzelkind hat schon zuvor im Haus gewohnt oder zieht innerhalb von 6 Monaten ins Haus ein.
Das Haus ist in einer ländlicher Gegend.
In dieser Gegend werden keine Akademiker gebraucht und der Sohn bekommt mit seiner Ausbildung keinen Job mehr.
Der Sohn hat nun den Konflikt.
Zieht er weg in eine Großstadt, verdient Geld um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten aber verliert damit sein Familienwohnheim
oder
bleibt er weiterhin arbeitslos in der ländlichen Gegend.

Gibt es für solche praktisch vorkommenden Fälle auch eine Ausnahmeregelung bzw. sachliche Steuerbefreiungstatbestände?
Falls ja welche?

natashamararia
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Eine Frage bitte:

Gilt bei der Berechnung des Verkehrswertes einer Immobilie nach Übertragung/Vererbung,
der Verkehrswert am TODESTAG des Erblassers/der Erblasserin,

oder der Verkehrswert bei TESTAMENTSERÖFFNUNG bzw. dann wenn das Finanzamt eine ERBSCHAFTSSTEUERERKLÄRUNG verlangt ?

Kann man den Verkehrswert auch von einem Steuerberater für Erbrecht berechnen lassen, und ist diese Berechnung dann auch gerichtsfest ?
Vielen Dank!

JennyLenz
Автор

Wird ein Zweifamilienhaus vererbt und danach wird eine Wohnung vom Erben bewohnt. 1.Wird dann nur die zweite Wohnung veranlagt oder wie berechnet sich dann die Erbschaftssteuer ? 2. Beide Wohnungen sind je 70 m2 -kann der Erbe daraus eine 140 m2 Wohnung machen und somit ganz von der Steuer befreit werden oder muss dazu die "Fusion" Wohnungen bereits vor dem Erbfall beim Finanzamt gemeldet werden?

davidromberg