Elternpflege und Erbteil

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In vielen Familien wird die Pflege der Senioren durch engste Familienangehörige geleistet. Oft verzichten Töchter, Söhne oder Schwiegerkinder auf Freizeit und Verdienstmöglichkeiten zugunsten der Pflege des Vaters, der Mutter oder der Schwiegereltern.

Welchen Einfluss hat diese - meist ohne Bezahlung geleistete - Arbeit im Erbrecht? Gibt es einen "Pflegebonus" für diejenigen, die eine solche Leistung in vielen Fällen über Jahre hinweg erbracht haben?

Das Video beschäftigt sich mit dieser Frage, die aufgrund einer Zuschauerzuschrift thematisiert wurde.

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Комментарии
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Guten Abend Herr von Malsen und vielen Dank für die Info, die mir sehr hilft. Wir haben schon des öfteren über das Thema gesprochen. Leider haben wir zu dem Zeitpunkt als mein Vater erkrankte und noch geistig fit war, nur die Vorsorgevollmacht notariell geregelt, an den Rest hat niemand gedacht und man konnte auch nicht vorhersehen, wie schlimm es werden wird.
Mein Vater ist nach 9 Schlaganfällen, davon 3 schwere, nicht mehr in der Lage etwas alleine zu tun und hat Alzheimer. Mir tut das besonders weh, weil ich ein tolles Verhältnis zu ihm hatte und immer noch habe.
Ich finde es gut, dass Sie uns so zur Seite stehen, denn oft versteht man die juristischen Texte nicht so und Dank Ihrer Erläuterungen gelingt es.
Ich habe auch gerne einen kleinen Betrag für die Kaffeekasse überwiesen und es wird nicht das letzte Mal sein, denn Ihre Videos sind super.
Alles Gute auch Ihnen und Ihrer Familie.

manuelat
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Ich habe 10 Jahre meine Tante mit täglich bis zu 20 Stunden Aufwand bei Pflegegrad 5 heimisch bei ihr im Haus gepflegt. Am Anfang war ich selber freiberuflich tätig, gab aber diese freiberufliche Tätigkeit aufgrund der zunehmenden Pflegeaufwendungen weitgehend später auf.
Meine Tante vermachte mir vor zehn Jahren testamentarisch für die Pflege ihr Haus und starb letztes Jahr mit 90 Jahren.
Die Entlastung durch eine Tagespflege nahm ich nach einem Verkehrsunfall mit Arm und Rippenbrüchen als Folge kurze Zeit in Anspruch, was aber zu einer extremsten Verschlechterung ihres Zustandes führte. Das letzte halbe Jahr mit meiner Tante stellte unvorstellbare Aufwendungen mit meinem Nonstop Pflegeeinsatz an mich, da aufgrund der Corona-Krise auch kein Pflegedienst mehr verfügbar war.
Zwar standen mir Hilfen, zB auch im Haushalt zu, diese waren jedoch 2021 & 2022 nicht verfügbar.

Nun gibt es aufgrund eines 60 Jahre alten Berliner Testamentes Erbstreitigkeiten und ich muss mutmaßlich aus dem Haus zwangsweise ausziehen.
Theoretisch kann ich den Nacherben aus dem Berliner Testament meine Pflegetätigkeit von 10 Jahren in Rechnung stellen und dieses auf dem zivilrechtlichen Weg in Anspruch nehmen: das wären 300.000 € für die Differenz zur Heimunterbringung, für die ich mit rund 20000 bis 30000 € in Vorleistung für einen zivilrechtlichen Prozess gehen müsste. Rechnerisch wäre das eine Stundenvergütung von 6 €/ Std.
Die (Nach)Erben, die meine Tante kaum kennen, sich selber aber Christen schimpfen und *scheinbar* karitativ tätig sind, wollen wir nun "die Kosten meiner Unterbringung hier" in Rechnung stellen sowie alle Schäden des Hauses der vergangenen 50 Jahre:
Durch die zehnjährige Pflege bin ich jetzt wirtschaftlich vollkommen ruiniert und habe keine Perspektive! Eine Rückkehr in meinem Beruf als Texterin/Journalistin gestaltet sich aufgrund der coronainduzierten Arbeitsmarktsveränderungen als äußerst schwierig bzw unmöglich und so werde ich durch die zehnjährige intensive Pflege zu einem Sozialfall...

sabineputtins
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4:31 in der Zeit ist ihr Kanal aber gewachsen und es dürften nach meiner Schätzung mittlerweile ca. 500-1000€ von YouTube kommen 😅 👍 Monatlich!

Mrspeedy.
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Guten Abend Herr von Malsen und vielen Dank für das sehr guten hilfreichen Informationen...nun habe ich noch eine Frage zu den schriftlichen Vereinbarungen: Wie muss hier die Form sein alles handschriftlich mit Datum und Unterschrift oder reicht zu dem maschinell erstellten Schriftsatz die handschriftliche Unterschrift des Verfassers und das Datum?

kampfgegendaslipodemlympho
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Guten Tag Herr von Malsen und vielen Dank für die sehr nützliche und gut präsentierte Info,
ich hätte dies bezüglich eine Frage.
Wenn der pflegebedürftige Elternteil von verschiedene Kinder im gleichen und unterschiedliche Zeitraum gepflegt wird (Kinder der Zweiten Ehe) und die Kinder der ersten Ehen keine Pflege oder Beitrag geleistet haben (sind Enterbt und Pflichtteilsberechtig). Dürfen die Kinder der zweiten Ehe die Pflege vom Erbe herausnehmen?
Soweit ich verstanden habe, der Partner (Ehe) darf nicht die die Erbmasse durch Pflege reduzieren?
Viele Grüße und einen Herzlichen Dank für die Info,

dianascherz
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Hallo Herr von Malsen,

vielen Dank für Ihre Videos, die viele Fragen zur Nachlassproblematik behandeln. Ich habe alle Ihre Videos gesehen.
Ich habe aber dennoch eine Frage: Mein Cousin und ich wurden von unserem Onkel (verwittwet und ohne Kinder) in seinem Testament als alleinige Erben benannt (vor allen Dingen eine Immobilie und Guthaben).
Sein Steuerberater hat uns den Vorschlag unterbreitet, dass wir uns von unsere Onkel adoptieren lassen sollen, um Erbschaftssteuer zu sparen (aktuell wären wir in der Steuerklasse II mit einem 30%-Satz einzugrupieren).
Mein Cousin und ich sind beide ledig, wir sind über 18 Jahre, beide von uns haben keine Kinder und beide von uns haben noch unsere jeweiligen beiden Elternteile.
Halten Sie diesen Vorschlag der Adoption für machbar und geeignet? Oder sollen wir uns Ihrer Meinung nach anderweitig beraten lassen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
A. D.

palatinaworks
Автор

Pflege und Erbe durch Pflege des Ehepartners

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