Die zwei größten Fehler bei der Erbengemeinschaft

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Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Erblasser von mehreren Personen beerbt wird.

Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft auf Zeit, die eine gemeinsames Vermögen, den Nachlass, verwaltet und das Ziel hat, den Nachlass unter den Miterben aufzuteilen.

Häufig gibt es Streit in Erbengemeinschaften. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie diesen vermeiden können und welche Lösungsansätze es dazu gibt.

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nachlassbayern
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Hatte das Thema gerade in einer Vorlesung. Vielen Dank für die Erklärungen, hat mir sehr geholfen!

kisola
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Vielen Dank für die guten und verständlichen Erklärungen

l.m.
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Haben Sie herzlichen Dank für Ihre prima Informationen, die mir sehr gut weiterhelfen.

veronikajordan
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Interessantes Video.
Mein Vater ist dieses Jahr verstorben und hat mir und meiner Stiefmutter alles hinterlassen, ohne Testament.
Sie versucht sein privates Konto als Bruchteilsgemeinschaft durchzusetzen, hat aber nie darauf eingezahlt. Ihre eigenen Autos hat sie nach seinem Tod auch verkauft um sein Auto als Familienauto darzustellen. Habe einen Anwalt eingeschaltet der kümmert sich jetzt um alles, aber alles sehr nervenaufreibend und frustrierend.

GblnCt
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Hallo, gutes Video, hat mir geholfen. 🙂👍

Eine kurze Frage, bin nach dem Tod des Vaters nun in einer Erbengem. mit meinem Bruder und meiner Mutter (Erbteile: Bruder, ich, je 1/8, Mutter 3/4)
Ich habe meine Mutter darauf hingewiesen, dass die Erbmasse, in erster Linie das Haus, das wir alle 3 momentan bewohnen, grundsätzlich gemeinsam zu verwalten ist.
Dennoch hat sie ohne mein Wissen oder gar Zustimmung nun angefangen, bauliche Veränderungen durchzuführen: Eine Solarzellenanlage wurde auf dem Gartenhaus installiert, Fenster ausgetauscht und in unserem Garten größere Büsche einfach entfernt.

Meinem Rechtsverständnis nach geht das alles über die sog. ordnungsgemäße Verwaltung hinaus, bei der meine Mutter mit ihrer 3/4 Mehrheit alleine entscheiden kann.

Für mich sind das bauliche Maßnahmen/Veränderungen, welche Einstimmigkeit erfordern.
Sehe ich das richtig? Muss ich das alles dulden?

LG

johnklein
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Vielen Dank für das sehr informative Video. Ich bewohne ein Haus, welches meiner verstorbenen Frau gehörte. Ich habe dieses zur Hälfte mit dem Sohn meiner Frau geerbt. Der Sohn wohnt nicht in diesem Haus. Er möchte das Haus nicht verkaufen. Ich auch nicht. Ich bot ihm an, seine Hälfte zu kaufen, da er nicht zurückkommen möchte. Er war damit einverstanden. Zur Zeit zahle ich ihm einen monatlichen Betrag an Zutzungsentschädigung. Leider möchte er nun vorerst nicht mehr verkaufen, da ihm die monatliche Zahlung gefällt. Er sagt, dass wir in ca. 5 Jahren nochmals darüber Reden könnten. Das bedeutet für mich eine endlose Geschichte. Können Sie mir hier einen Weg aufzeigen, wie ich ohne unnötige Kosten an die zweite Hälfte des Hauses kommen kann? Danke.

morgenrote
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Danke für die Information. Würde gern mit Ihnen telefonieren, bezüglich dessen. MbG A. L.

ErZwo
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wir sind eine Erbengegemeinschaft, die schon vorher jahrelang keinen Kontakt untereinander hatten, jetzt soll laut der Schwägerin, die meine Mutter betreut und gepflegt hat, einer meiner Brüder eine Genehmigung vom Gericht haben, die Angelegenheiten abzuwickeln, geht das einfach so ??? die anderen Erben sind nicht gefragt worden, weitere Info über evt. Vermögen kann ich bislang nicht einholen, da ich noch keine Info bekommen habe, welche Bankverbindung zuletzt von meiner verstorbenen Mutter gültig ist, ein Bausparvertrag für die Enkelkinder ist "verschwunden", mit beglaubigter Kopie des Testamentes versuche ich dann Auskünfte zu bekommen, ohne Vermögensangabe kann ich ja auch keinen Erbschein beantragen, wenn dies überhaupt nötig ist

hummel
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Hallo :) Ich bin ehrlich gesagt etwas am Zweifel was das Ergebnis des folgenden Falles ist. Es geht nur um die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsansprüche der Geschwister. Ich würde mich sehr über einen kostenlosen Rat freuen. Zum Fall: Ein kinderloser Erblasser hinterlässt seinen Vater und zwei Brüder als Erbverwandte. Angeblich erbt hier der Vater die Hälfte und die beiden Geschwister teilen sich die andere Hälfte. So weit so gut. Was ist aber, wenn die Ehe der Eltern geschieden war und die Mutter nach der Scheidung gestorben ist. Erbt in diesem Fall der Vater Alles (hätten hier Geschwister noch Anspruch auf Pflichtteile) oder ändert sich durch die Scheidung nichts an der oben genannten Verteilung der Erbmasse? Ich hoffe das es verständlich war und wünsche Ihnen Alles erdenklich Gute und viele Grüße aus dem schönen Aschaffenburg.

MrTieflader
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Guten Tag, Kann der Miterbe eine Nutzungentschädigung für das haus verlangen, wenn das Gutachten sagt, dass das Haus nicht Mietbar ist und im Gutachten auch die Abrisskosten minus Grundstückwert steht ? Ich bewohne es aktuell und habe es renoviert um es Bewohnbar zu machen.

trigga_
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Ich habe eine Frage zur Auseinandersetzung.
Können die Mitglieder einer EG völlig frei entscheiden, wie sie das Erbe aufteilen? Kann z. bei einer EG mit 2 Mitgliedern einer zugunsten des anderen auf seinen Anteil komplett verzichten?
Konkreter Fall: Kein Testament, 2 Töchter, letztes Elternteil verstirbt. Dann befinden sich die Töchter doch in einer EG. Eine (kinderlose) Tochter möchte nun zugunsten ihrer Schwester auf ihren Anteil verzichten. Warum? Sie möchte später mal alles an die Kinder der Schwester vererben und ihren Nichten und Neffen später. möglichst viel Erbschaftssteuer ersparen.

joereu
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ine Sache verstehe ich noch nicht so ganz, was ist wenn zwei erben eine Immobilie erben sollte. weil im Erbschein steht das jeder die hälfte kriegt. aber ein Erbe von der Immobilie abtreten will und vorher das Grundbuch noch nicht berichtigt wurde. muss mann dies dann über einen Notar laufen lassen oder geht die Berichtigung auf nur einen erben schriftlich wenn alle Miterben damit einverstanden sind? Dies dann auch ohne Notar?

Blackiesoundzz
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Hallo
Wie ist da die Erbgemeinschaft welche Rechte habe ich 1 .Rang Ordnung, und ein Freund eine Stieftochter, sowie die Frau meines früh verstorbenen Bruder. Bruder hat einen Sohn ( Enkel).

klugliane
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Ich bin seit kurzem Witwe und da kein Testament besteht, bin ich jetzt in einer Erbengemeinschaft mit meiner Nichte. Wir waren kinderlos und in zugewinngemeinschaft. Ich wohne in unserem Haus. Es gibt keine weitere Vermögen. Wie soll ich vorgehen? Meditatives Verfahren?

andreafehlhaber
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Verstehe ich das richtig, dass die Auseinandersetzung erst stattfindet, nachdem alle Nachlassverbindlichkeiten bezahlt wurden und die Vermächtnisse bedient wurden? Werden Nachlassverbindlichkeiten wie die Beisetzungskosten von der Erbmasse bedient oder ist dort auch, bspw bei drei Erben, bereits eine Drittelung der Verbindlichkeiten vorzunehmen?

Agrargorn
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Hallo ich habe eine Frage. Wir sind eine EG von 12 Leuten. Eine Miterbin nutzt ein Grundstück seit vielen Jahren kostenlos. Kann ein Miterbe von der Miterbin Nutzausfall bzw. Pacht verlangen anteilig? Oder müssen das alle 11 Erben gemeinsam tun? Vielen Dank für Ihre Mühe. Grüße aus Sassnitz Insel Rügen.

bjoernmielke
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Lt. Testament sind alle 5 kinder zu gleichen Teilen Erben geworden. Ein Kind wurde zur Testamentsvollstreckerin ernannt. Welche Aufgaben hat sie nun gegenüber den anderen 4 Erben zu erfüllen? Hintergrund ist dass die anderen Erben nur auf Anfrage und Druck Auskunft bekommen. Dabei ist auch aufgefallen dass der TV diverse Gegenstände verschenkt hat. Was können die Erben machen?

sylviamichaelsen
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Hallo aus Hamburg, Sie erwähnen in Minute 6 des Videos, den Fall das eine Person einer Erbengemeinschaft gerne das Haus selbst bewohnen möchte und die Erbauseinandersetzung dahingehend vermieden werden könnte, wenn das Haus z.B. im Testament nur dieser Person vermacht wird und die übrigen Personen der Erbgemeinschaft halt vom übrigen Vermächtnis/Vermögen laut Testament profitieren.

Klar müsste man das Haus dann nicht mehr teilen, allerdings fällt dann ja noch Erbschaftsteuer an und die wäre dann schlussendlich SO hoch, das die Immobilie doch verkauft werden müsste, da die Rückzahlung einer Hypothek bzgl. der Rate meine finanziellen Möglichkeiten sprengen würde. (Ich bin nämlich der Neffe und hätte dann auf den Verkehrswert der Immobilie in der Steuerklasse 2 und einem lächerlichen Freibetrag von 20.000 Euro, 30 % Erbschaftssteuer zu entrichten).

Vielleicht weiss jemand eine kluge Antwort, wie ich meinen Traumhaus, das ich so sehr liebe und nicht verkaufen möchte, retten kann ?
(Mein Onkel lebt noch, ist mir sehr zugewandt, befindet sich jedoch sozusagen auf seinem "letzten Weg" (palliative Pflege <= Krebs). Wir haben ein gutes Verhältnis zueinander und sprechen offen über dieses Problem, weder er noch ich haben bisher eine Lösung finden können, das Haus vor dem (Zwangs-)Verkauf "zu retten") 😞

Gruß aus HH

herrk.
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Hallo, können Sie einen Mediator im Raum Hamburg empfehlen?

monikar