Ausgleich für Pflege im Erbfall

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Vielfach gibt es Streit in Erbengemeinschaften, wenn ein Miterbe den Verstorbenen in den letzten Lebensjahren gepflegt hat und nun feststellen muss, dass er den gleichen Anteil am Nachlass erhält, wie seine Miterben, die keine Pflegeleistungen erbracht haben.

Das Video erläutert die gesetzliche Lösung dieses Problems im § 2057a BGB und zeigt auf, wo die Probleme dieser Regelung liegen.

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#Ausgleich; #Miterben; #Erbengemeinschaft
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Комментарии
Автор

Danke für diese interessant Information. Gern mehr davon. zB wie praktisch schriftlich formulieren, wie im
Streitfall sich verhalten etc

post-von-amina
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Danke für das Video.
Wie ist das, wenn das Erbe zu Lebzeiten aufgeteilt werden soll? Kann man so eine Pflege auch im Vorfeld berücksichtigen bei der Verteilung?

k.d.
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Diese Pflegeleistung die nur einer erbringt, das ist doch entgangene Freizeit. Diese muss doch vom Erbteil vorabgezigen werden, bevor der rest des Vermögens verteilt wird. 2 abkömmlinge. Der nicht sich kümmernde hatte Urlaub und nichts mit dem Elternteil zu tun. Richtig?

marita
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Also mein jüngerer Bruder hat sich jetzt die Vorsorgevollmacht gegönnt, fast zeitgleich mit der Einstufung in Pflegestufe 2. Beides ohne mich zu informieren. „Ich würde mich ja nicht um die Eltern kümmern, sagt er.“ Dabei könnte ich jederzeit zu meinen Eltern ziehen und in jeder Hinsicht unterstützen, da ich alleinstehend bin und Pflegeerfahrung habe, aber mein Bruder (mit Familie) sagte zu meiner Mutter, dass er dann nicht mehr zu ihr käme. Mein Bruder verweigert jegliche Absprache und gibt auch keinerlei Auskünfte. Auch nicht auf die Frage, was er mit unserem Vater machen will, wenn meine (noch relativ fitte Mutter) zuvor sterben sollte. Mein Vater ist jetzt dement, meine Mutter macht, was mein Bruder sagt - UND… er redet sehr schlecht von mir bei meinen Eltern. „Ich wäre nicht nett zu ihm“… Mein Bruder hat schon immer Autos und hohe Geldsummen bekommen - alles ohne Schenkungsverträge - darauf angesprochen wird er sofort beleidigend oder aggressiv. Er ist zerfressen von seiner Gier…und eigentlich hab ich gar keine Lust auf seien Schwachsinn… aber ich würd ihm ehrlich gesagt sehr gern „eins auf die Fresse geben, weil er vor allen so sozial tut und in Wirklichkeit ein ganz abgespackter, widerlich gieriger Vollschwachmat ist, verbeamtet, samt Frau, für den ich mich wirklich zutiefst schäme, dass er die gleichen Gene haben soll wie ich. Apropos… Meine Eltern waren gar nicht miteinander verheiratet, als er geboren wurde… die haben nur ein Auge zugedrückt damals…

oa
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Sie sagen, wenn ein Testament vorliegt, kommt § 2057a nicht zur Anwendung. Es gibt jedoch in Absatz 1 den Verweis auf § 2052. Liegt ein Testament vor das nicht von der gesetzlichen Erbfolge abweicht, könnte § 2057a doch zur Anwendung kommen. Ist dem so?

marcpichl
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Hallo,
wieso gilt es nur für Abkömmlinge, wie verhält es sich mit der Ehefrau? Darf sie auch auf einen Ausgleichszahlung bestehen. LG, vielen Dank voraus!

pusteblume
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meine Freundin ist selbst pflegebedürftig und kümmert sich mit ihrem Mann inkl. einer 24 Std. Pflegekraft um ihre sehr schwer pflegebedürftige Mutter (Pflegestufe 5) im gleichen Haus. Die Mutter ist dement und die Tochter (Freundin) hat das Sorgerecht u.a. für die finanziellen Angelegenheiten erhalten.
Kann die Tochter einen Vertrag mit ihrem Ehemann im Namen ihrer Mutter vereinbaren, dass er für die Pflege der Schwiegermutter z.B. 600, - € monatlich erhält, die dann beim Todesfall vom Erbe angerechnet werden?
Zudem hat die Tochter monatlich diverse Unterhaltskosten für die Mutter, die sie bis jetzt aus eigener Tasche gezahlt hat, da sie mit ihrem Bruder (Sohn der Mutter) zerstritten ist und keinen Umgang mehr hat. Kann sie diese Auslagen ebenfalls nach dem Erbfall geltend machen?
Die Mutter hat kein Barvermögen und nur eine mittlere Rente die für die Unterhaltskosten (Pflegedienst) nicht ausreicht, aber besitzt noch ein halbes Haus und es gibt noch einen enterbten Bruder, der sich seit vielen Jahren nicht um die Mutter kümmert.

drachenpferd
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Ich bin mir jetzt völlig unsicher. Wenn ich sie richtig verstehe, ist es dann so das, wenn es ein Testament gibt, in dem ein Abkömmling zum allein erben eingesetzt wurde und die anderen Abkömmlinge ihrem Pflichtteil einfordern müssen, das der allein Erbe, welcher den Erblasser gepflegt hat, hier keinen Ausgleich beanspruchen, beziehungsweise vom Nachlass abziehen kann?

carstenbaginski
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Hallöchen.Danke für die Info.Ich habe meine Eltern gepflegt bis zum Tod.Habe noch zwei Brüder die sich nicht gekümmert haben.Es gibt ein handschriftliches Testament wo ich das Haus mit Grundstück geerbt habe und meine Brüder das Vermögen und den Inhalt der elterlichen Wohnung.Ich konnte durch die Pflege nur 30 Stunden arbeiten, habe für beide Eltern 400€ Pflegegeld bekommen.Jetzt stehen wir 3 Kinder im Grundbuch und die Pflege wurde nicht berücksichtigt.Was kann ich tun?

kerstinschumann
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Eigentlich sollte ueber alles gesprochen werden.
Man glaubt gar nicht was so abgeht in den Familien.
Da gibts Menschen, die hoeren erst Jahre spaeter von der Uebertragung an den Bruder .
Aus meinem Umfeld sind mir da wirklich Knallersachen bekannt .

Heinzseins