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Anrechnung von Geschenken auf das Erbe
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Sind frühere Schenkungen automatisch auf das Erbe anzurechnen? Es ist eine klassische Situation: Ein Elternteil ist verstorben. Erben sind dessen Kinder zu gleichen Teilen. Ein Kind hatte aber bereits früher erhebliche finanzielle Zuwendungen seines Elternteils erhalten. Können die Geschwister verlangen, dass dies beim Erbe berücksichtigt wird, also das beschenkte Kinder nun weniger vom Erbe bekommt?
Ich erkläre Ihnen, welche wirtschaftlichen Zuwendungen berücksichtigungsfähig sind und wie die sog. Ausgleichung im Erbfall erfolgt.
ÜBERBLICK
0:00 Start
0:44 Keine Schenkungen (Beispiel)
1:23 Kind hat Schenkung erhalten (Beispiel)
1:55 WELCHE Schenkungen werden berücksichtigt?
2:02 Ausstattungen
3:24 Zuschüsse zum Leben
3:57 Andere Schenkungen
5:04 WIE werden Schenkungen berücksichtigt? 3 Schritte
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Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
Telefon: +49 4261 92910
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
RINCK
Bahnhofstr. 5a
27356 Rotenburg (Wümme)
► Telefon: +49 4261 9291-0
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