Erbstreit unter Geschwistern! Dürfen Eltern ihre Kinder beim Erbe ungleich behandeln? Erbrechtstipp

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"Mama verschenkt alles an meinen Bruder! Darf sie das überhaupt?" Ein häufig gestellte Frage in unserer Anwaltskanzlei für Erbrecht. Kann ein beim Erbe benachteiligtes Kind seine Geschwister auf Ausgleichszahlung verklagen? Das kommt auf den Inhalt des Testaments an.

Prinzipiell gilt: Natürlich müssen Eltern ihre Kinder im Testament nicht gleich behandeln. Man kann sogar ein Kind enterben, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen (die Grenze ist immer der Pflichtteilsanspruch des Kindes).

Aber: Die meisten Eltern wollen, dass ihre gemeinsamen Kinder ungefähr gleich viel erben. Daher ist der Klassiker der Testamentsgestaltung bei Ehepaaren mit gemeinsamen Kindern ein Berliner Testament mit einem Wortlaut wie diesem hier:

„Wir setzen uns hiermit gegenseitig beim Tod des ersten von uns zu Alleinerben ein. Beim Tod des zweiten von uns erben unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.“

Darf der länger lebende Elternteil das Testament später ändern?
Spannend ist dann die Frage, ob der länger lebende Elternteil das Berliner Testament abändern darf, wenn eines der Kinder später "in Ungnade fällt". Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kinder erstellt ein klassisches Berliner Testament, der Vater verstirbt im Jahr 2018, die Mutter ärgert sich darüber, dass eines der Kinder nie anruft oder zu Besuch kommt. Die Mutter möchte daher das andere Kind zum Alleinerben einsetzen, obwohl die Eltern als beide noch lebten die Kinder 50/50 bedenken wollten. Geht das?

Nein, das geht nur, wenn das Berliner Testament dem länger lebenden Ehegatten ausdrücklich das Recht einräumt, nach dem Tod des ersten Elternteils die Erbquote der Kinder abzuändern. Der zuerst verstorbene Ehegatte wollte durch das Berliner Testament ja gerade sicherstellen, dass der länger Lebende nicht jemand völlig anderen zum Erben einsetzt, etwa einen neuen Ehepartner oder den Jahn Regensburg oder die Caritas.

Dann schenke ich halt zu Lebzeiten!
Was aber, wenn der länger lebende Ehegatte einfach zu Lebzeiten dem „braven“ Kind hohe Geldbeträge schenkt oder eine Eigentumswohnung überträgt? Dann bleibt das Testament zwar im Wortlaut wie es ist, nur die Erbmasse am Todestag wäre halt geringer, sodass das benachteiligte Kind zwar nach wie vor die Hälfte (oder ein Drittel o.ä.) erbt, aber aus einer viel geringeren Erbmasse.

Böswillige Schenkungen werden ausgeglichen
Sie ahnen es: Solche einseitigen Schenkungen sind nicht zulässig, denn sie wären im Ergebnis eine Umgehung des von beiden Eltern gemeinsam erstellten Berliner Testaments und daher „böswillig“. In der juristischen Literatur spricht man auch von benachteiligenden Schenkungen bzw. beeinträchtigenden Schenkungen.

Das benachteiligte Kind kann in solchen Fällen von seiner (großzügig beschenkten) Schwester oder seinem Bruder den Anteil der Schenkung herausverlangen, den er oder sie ohne diese „böswillige Schenkung“ geerbt hätte (§ 2287 BGB). Interessant ist dabei, dass dieser Anspruch sofort eingeklagt werden kann. Das benachteiligte Kind muss diesen Ausgleich also nicht mühsam und langwierig als Teil der Gesamterbschaftsauseinandersetzung geltend machen, was in einer zerstrittenen Erbengemeinschaft ja gut und gerne mehrere Jahre dauern kann. Vielmehr kann man den Anspruc wegen „böswilliger, benachteiligender Schenkung“ isoliert und sofort geltend machen. Für diejenigen, die es ganz genau wissen wollen, sind am Ende des Beitrags einige juristische Fundstellen aufgelistet.

Fazit: benachteiligende Schenkungen sind keine gute Idee
Die Details sind kompliziert, aber der Merksatz lautet: Sobald der erste Ehegatte (Elternteil) verstorben ist, muss der länger lebende Elternteil die Kinder gleich behandeln, wenn das im Testament so angeordnet ist.

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Bernhard Schmeilzl
Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester)

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Комментарии
Автор

Eltern haben immer ihre Lieblingskinder. Da kommen die anderen dann nicht so mit. Oft liegt das an Interessen oder der gleichen Wellenlänge. Wer einen anderen Charakter als die Eltern hat, kommt schlechter weg.

fido
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Danke für die sehr gut verständlichen Darlegungen. Mein Stiefvater ist vor einem Jahr verstorben, meine Mutter hat nach Berliner Testament va eine Immobilie und Geld geerbt. Wir sind 5 Geschwister und weit verstreut mit Familien lebend. Meine Mutter hat meine 2 Brüder schon immer bevorteilt. Ein Bruder hatte nach seiner Scheidung über 400tsd euro an seine Ex zu zahlen, die er nicht hat(te). Sein Haus hat er nicht verkauft also muss meine Mutter ihm stark geholfen haben, sie äussert sich dazu nicht. Mein anderer Bruder bezieht seit Jahren geldwerte Vorteile, indem er bei meiner Mutter kostenfrei wohnt und isst und das Auto ua. nutzt für sich und die Freundin. Wir Schwestern wurden durch meine narzistische Mutter gegenseitig aufgehetzt und sind uns daher nicht einig, leider. Was würden Sie vorschlagen, welchen Weg sollte ich/sollten wir 3 Schwestern einschlagen bevor auch die Mutterimmobilie drauf geht? Danke

traubensaft
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Diese energie auch in geld bringt kein glück 😂 man soll so leben, das es n7chts übrig bleibt dann gibts kein streit❤

evapressler
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❤ Ärgern Sie sich nicht.
Ich war diejenige, die mehr erreicht hat als mein Bruder, aber da er das Goldkind meiner frustrierten narzisstischen Mutter ist, werde ich wohl nur den Pflichtanteil erben.
Darauf haben SIE AUCH ANSPRUCH!!!!
Alles Gute 🌺

lindaflowerpower
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Gilt die Rechtslage bei "beeinträchtigende Schenkung" nur beim Berliner Testament oder auch für alle anderen testamentarisch oder per ErbV eingesetzte Erben und Pflichtteilsberechtigte?

janesa
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Meine Eltern hatten auch so ein Testament Nach dem Tod meines Vaters hat meine Mutter mich Enterbt
Muß ich mich mit meinem Pflicht teil abfinden
Danke für eine Antwort

lotharberna
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Wie ist das im Falle der Enterbung eines Kindes? Und bei Gütergemeinschaft.

harwin
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Wenn die Konto der letzten 10 Jahre mit herangezogen werden, was ist dann mit den Bargeldbeträgen, die der Verstorbene abgehoben hat. Also keine Überweisung

bettina
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Wie kann man denn dann unterschiedliche Ausbildungskursen ausgleichen als erbende Ehefrau weil man nicht möchte das die Kinder streiten

sonjadoeckinger
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Sehr gutes Video, Eine Frage, ,,, Stiefvater ist verstorben hat 1 leibliches Kind, ist mit meiner Mutter verheiratet gewesen, ich und mein Bruder stammen aus 1. Ehe von meiner Mutter...120.000 Euro vom Haus stehen jetzt als Erbe vom Stiefvater im Raum . Kann ich mir mein Pflichtteil einklagen, bzw sind wir mit dem leiblichen Kind vom Stiefvater gleichberechtigt ??Danke im voraus Mfg Thomas Glitzky

DJTom
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Das ist doch böswillig gegenüber der Ehefrau - darf nicht mal über ihr Geld verfügen. 🤔

sofijones
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Meine Schwester hat auch Jura studiert wurde aber gefeuert und hat den Moment abgewartet als die Eltern nicht mehr konnten und hat diese dann bedroht und unter Druck gesetzt und hat sich heimlich eine Vollmacht ausstellen lassen in die sie auch geschrieben hat das ein besonders Vertrauensverhältnis bestehen würde und ich keinen Einblick in die finanzielle Situation erhalten soll und was Sie mit dem Geld der Eltern macht. Die Schwester hat gleichzeitig als Sie die Vollmacht hatte ein Besuchsrecht erteilt und mit Polizei und Anwalt gedroht. Aktuell wird die Erbmasse massiv ausgehöhlt. Sie hat sich ein neues Auto gekauft, eine Schönheits OP gemacht und das Haus renoviert usw. ….. Im Erbfall ist dann wohl alles weg.

MasteroftheUniverse
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Das kann mann zu Lebzeiten Regeln Bla Bla

manfredpfeiffer