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Das sollten Sie wissen: wichtige gesetzliche Änderungen für Rentner und Arbeitnehmer ab 2025
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Rentner und Arbeitnehmer aufgepasst! Ab dem 1.Januar 2025 gelten neue Rechenwerte, die Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche und Renten wegen Erwerbsminderung haben können.
Ab 2025 gelten neue Rechenwerte in der Sozialversicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ( Pflichtversicherungsgrenze) in der gesetzlichen KV steigt an, ebenso, wie die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Die Bezugsgröße und damit auch die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung steigen im Jahr 2025. Ab Januar 2025 haben wir ein neues vorläufiges Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses beträgt ab dem 01.01.2025 genau 50.493€, dass heißt Sie müssen 50.493€ Brutto im Jahr verdienen, um genau einen Entgeltpunkt in der allgemeinen Rentenversicherung als Gegenwert zu erhalten. Dieser Entgeltpunkt bedeutet dann zu mindestens bis zum 30.06.2025 einen monatlichen Rentenwert von 39,32€.
#rentenpeter #rente #finanzen
Informationen zum Thema und zur Rente unter:
Grundrente berechnen und beraten
Rente berechnen:
Rentenantrag stellen:
Rentenfahrplan erstellen:
Alles zur Erwerbsminderungsrente:
Rente aus dem Zusatz- und Sonderversorgungssystem (Bsp. Intelligenzrente) der DDR:
Details wie der Wechsel aus der PKV in die GKV gelingt, mit Unterstützung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern:
Beratung zu verschiedenen Rententhemen durch gerichtlich zugelassene Rentenberater:
Ratgeber in Sachen Rente zum Herunterladen:
Ab 2025 gelten neue Rechenwerte in der Sozialversicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ( Pflichtversicherungsgrenze) in der gesetzlichen KV steigt an, ebenso, wie die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Die Bezugsgröße und damit auch die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung steigen im Jahr 2025. Ab Januar 2025 haben wir ein neues vorläufiges Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses beträgt ab dem 01.01.2025 genau 50.493€, dass heißt Sie müssen 50.493€ Brutto im Jahr verdienen, um genau einen Entgeltpunkt in der allgemeinen Rentenversicherung als Gegenwert zu erhalten. Dieser Entgeltpunkt bedeutet dann zu mindestens bis zum 30.06.2025 einen monatlichen Rentenwert von 39,32€.
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