Steuerfalle: Berliner Testament

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Wir stellen uns ein Ehepaar mit zwei Kindern vor, die ein Berliner Testament errichtet haben. Verstirbt der erste Ehegatte, so wird der überlebende Ehegatte aufgrund der Anordnung im Berliner Testament Alleinerbe. Dieser hat einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000.--. Darüber hinaus gehendes Vermögen müsste versteuert werden. Die Freibeträge der Kinder in Höhe von jeweils 400.000.-- bleiben in diesem Fall ungenutzt. Darüber hinaus wird vom Erstversterbenden kommendes Vermögen zweimal versteuert bis es bei den Kindern angelangt ist.
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Комментарии
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Super Video, vielen Dank insbesondere für die detailgenauen Rechnungen im Einzelfall

johnlemon
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Unfassbar eigentlich wie der Stadt hier immer wieder zulangt. Auch das Erbe an sich wurde zuvor ja schon zigfach besteuert.

LaMuerteSilenciosa