Darf der neue Eigentümer wegen Eigenbedarfs kündigen? 

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Wenn der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen möchte, dann muss er die ganz normalen Kündigungsfristen einhalten. Selbstverständlich muss bei ihm auch ein berechtigtes Eigenbedarfsinteresse vorliegen. #Anwalt #Rechtsanwalt #Kündigung #Mietrecht #Vermieter #Mieter #Eigenbedarfskündigung #shorts
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Комментарии
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Lieber einen freiwilligen Auszug anstreben. Macht weniger Stress. Eigenbedarf fliegt einem super einfach um die Ohren, weil man recht schnell einen Härtefall konstruieren kann...
Lieber anbieten, bei der Suche nach einer neuen Wohnung zu helfen, den Umzug zu bezahlen. Dann läuft sowas eher gut und sauber.

FactionalSky
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Was wenn er seit 6Jahre dort wohnt? Wie lange zeit hat er für die Kündigung Frist?

fanarrezko
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Ich verstehe die Leute nicht, die wegen Eigenbedarf kündigen.

Zwar haben sie ein gesetzliches Recht darauf, aber wie kann man denn bitte andere Leute aus Ihren Whg. rausschmeißen und dort selbst einziehen !


Ich könnte dies mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass vielleicht eine Familie unter der Brücke jetzt schläft und ich bei denen in der Whg.


Soll natürlich kein Angriff auf solche Vermieter sein !

dawidalanszymczyk
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Marmor Stein und Eisen bricht. Aber Kauf bricht Miete nicht

jeremyludwig
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Soweit ich weiß waren das doch 2 Jahre, oder?

Haeschen_Huepf_auf_Lichess
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geht alle bei einer Kündigung wegen E. sofort zum Anwalt oder Mieterbund ! Es gibt viele Möglichkeiten die normale Menschen nicht wissen ;)

MrSnooopDog
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Richtig und wenn man dann noch mit Suizidgedanken und Härtefall oder angespannter Wohnungsmarktsituation ankommt dann kannst du dir deinen Eigenbedarf in den Darm drücken.

lupusimpetusgaming
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Ja, es ist so lustig, nach dem Erwerb der Immobilie, den bisherigen Mieter rauszuschmeissen.

mathias
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Wenn der neue Eigentümer die Wohnung/ Haus selbst bewohnen möchte wird der Mieter ausziehen müssen.

sepppi
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Eigenbedarf ist kein wirksamer Kündigungsgrund, der vor Gericht Bestand hat, nicht mal wenn eine Familie mit Kind die Wohnung eines alleinstehenden jungen Mannes beansprucht. Vor Gericht ist dann eine Entschädigungszahlung auszuhandeln, z.B. nach unter einem Jahr Wohndauer €4.000. So geht Recht in Deutschland.

philipp
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Quatsch ist ja jetzt sein Eigentum darum kann er ihn auch einfach rausschmeißen. Bitte nochmal ins Stgb schauen bevor ihr solche Videos macht

sascha