Worauf sollten unverheiratete Paare bei der Errichtung des Testaments achten

preview_player
Показать описание
Nicht verheiratete Lebensgefährten sollten bei der Regelung der Erbfolge auf einige Fallstricke achten. Denn wenn lebzeitig nichts geregelt wird, gilt die gesetzliche Erbfolge. Denn Lebensgefährten, die nicht verheiratet sind, werden vor dem Gesetz wie Fremde Dritte behandelt. Wenn nun ein Lebensgefährte verstirbt, hat der überlebende Lebensgefährte keinerlei erbrechtlichen oder pflichtteilsrechtlichen Ansprüche. Erben werden in diesem Fall lediglich die nächsten Verwandten, also z. B. Kinder, Enkel oder Eltern und Geschwister.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne – wir freuen uns auf Sie!

Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte
Prinz-Ludwig-Straße 11
93055 Regensburg
Tel. 0941-58 57 10

Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

Ich und mein frau sind ausländer. Wir haben kein heirat Kunden nummer. Jetzt brauchen wir für Krankenkasse. Was sollen wir machen.

seyanima
Автор

Guten Tag, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage helfen könnten: Frau H. schlägt das Erbe ihres 2. Ehemannes aus, das nur aus Schulden besteht. Wenige Jahre später stirbt Frau H. ebenfalls. Kraft gesetzlicher Erbfolge wird ihre Tochter aus der ersten Ehe ihre Erbin. Erbt die Tochter nun die Schulden des Mannes auch, mit dem sie nicht verwandt ist oder erbt sie diese nicht, weil die Mutter ja die Erbschaft ausgeschlagen hatte?

sabinemueller