Bestandsübertragung in der Versicherungsvermittlung – Rechtsanwältin Ulrike Specht

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So können Sie Ihre Bestände sicher übertragen bzw. erwerben!
Vorvertrag abschließen:

Das wichtigste bei einer Bestandsübertragung ist, dass Sie sich im Vorfeld einen guten Ablaufplan überlegen. Für Sie als Veräußerer ist es besonders wichtig, einen Vorvertrag zu schließen, sobald Sie mit potenziellen Erwerbern in die Verhandlungen gehen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Sie im Laufe der Vertragsverhandlungen offen legen, während und auch nach den Vertragsverhandlungen gesichert bleiben. Zudem können Sie dem Erwerber verbieten, die Daten für sich selbst oder Dritte zu nutzen.

Sie müssen sich als Verkäufer natürlich auch überlegen, was Ihr Bestand wert ist und binnen welcher Zeit Sie diesen veräußern möchten. Eventuell ist es sinnvoll, einen externen Dienstleister hinzuzuziehen, um den Bestand objektiv bewerten zu lassen. Möchten Sie einen Bestand erwerben, sollten Sie im Vorfeld genau prüfen und kritisch hinterfragen, wie sich der Bestand zusammensetzt und welcher Preis dafür gerechtfertigt ist. Betrachten Sie dabei nicht nur die bisherigen Provisionen, sondern auch die Versicherungssparten, die Relation zwischen Anzahl der Kunden und dem Vertragsbestand, etc.

Was soll genau erworben/veräußert werden?

Sie sollten sich sowohl als Erbwerber als auch Veräußerer darüber Gedanken machen, was genau erworben werden kann bzw. veräußert werden soll: der gesamte Bestand, einzelne Verträge bzw. bestimmte Sparten oder das gesamte Maklerunternehmen bzw. Unternehmensanteile.

Rechtzeitig fachlichen Rat einholen

Holen Sie sich am besten rechtzeitig rechtlichen und auch steuerrechtlichen Rat, damit Sie für Ihre Bestandsübertragung sicher aufgestellt sind. Bei Fragen und konkreten Beratungsbedarf sind wir selbstverständlich jederzeit gerne für Sie da!

Ulrike Specht ist Partnerin der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte in Regensburg und leitet die Referate Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht liegt in der Beratung und Vertragsgestaltung bei Gesellschaftsgründung und Unternehmenskaufverträgen (Asset-Deal oder Share-Deal) sowie der Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Qualifikation als Fachanwältin für Erbrecht bietet die passende Grundlage für die Beratung bei der Gestaltung und Durchführung der Unternehmensnachfolge. Im Bereich des Versicherungsvertriebs berät Rechtsanwältin Specht Vermittler beim Ausstieg aus der Ausschließlichkeit, bei Kooperationen unter Vermittlern, Bestandskauf und –verkauf sowie zu Haftungsfragen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne – wir freuen uns auf Sie!

Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte
Prinz-Ludwig-Straße 11
93055 Regensburg
Tel. 0941-58 57 10

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