Richtig vererben - So gestalten Sie Ihr Testament in drei Schritten | RA Klinger

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Personen, die ohne Hinterlassung eines Testamentes versterben, werden nach der sog. gesetzlichen Erbfolge beerbt. Diese führt fast immer zu einer sog. Erbengemeinschaft, also einer Mehrheit von Familienangehörigen. In diesen Zwangsgemeinschaften wird häufig über die Nutzung, Verwaltung und Verwertung des Nachlasses gestritten. Wer dies vermeiden möchte, sollte ein wasserdichtes und steuerlich optimiertes Testament zur Versorgung seiner Angehörigen errichten.

Dabei muss in folgenden drei Schritten vorgegangen werden:
1. Zunächst muss die familiäre Situation des Testierenden geklärt werden. Ist dieser ledig oder verheiratet, geschieden oder verwitwet und sind Kinder vorhanden?
2. In einem zweiten Schritt muss der Testierende entscheiden, welche Nachlasswerte, z.B. die Immobilie oder Geldvermögen, wer erhalten soll. Der Testierende hat dabei die Möglichkeit, einen oder mehrere Personen als Erben einzusetzen. Ergänzend kann er einzelnen Familienangehörigen oder karitativen Organisationen im Wege des Vermächtnisses einzelne Nachlasswerte zuwenden.
3. Im dritten Schritt sind die Formalien des Testamentes zu klären. Das Testament und auch spätere Änderungen können entweder handschriftlich oder in notarieller Form errichtet werden. Geklärt werden muss auch, ob das Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt, beim Zentralen Testamentsregister in Berlin registriert werden soll.

Tipp:
Stiftung Warentest hat festgestellt, dass ca. 90 % der handschriftlichen Testamente fehlerhaft sind. Dies zeigt, dass bei der Gestaltung eines Testamentes auf die Beratung durch einen Erbrechtsexperten nicht verzichtet werden kann. Nach dem Erbfall können fehlerhafte oder unwirksame Testamente nicht mehr repariert werden.
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