Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – wozu brauche ich das? – Rechtsanwältin Ulrike Specht

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Für Krankheit und Alter lässt sich am besten mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung Vorsorge treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie alle organisatorischen Maßnahmen der Personen- und Vermögenssorge, z.B. die Aufenthaltsbestimmung oder wer Sie gegenüber Behörden vertreten darf. Die Vorsorgevollmacht dient letztlich auch dazu, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person als Betreuer bestimmt werden darf, sollte eine gerichtliche Betreuung notwendig werden, etwa weil Sie keine Vorsorgevollmacht errichtet haben oder bestimmte Aufgaben nicht von Ihrer Vorsorgevollmacht gedeckt sind.

Ulrike Specht ist Partnerin der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte in Regensburg und leitet die Referate Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht liegt in der Beratung und Vertragsgestaltung bei Gesellschaftsgründung und Unternehmenskaufverträgen (Asset-Deal oder Share-Deal) sowie der Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Qualifikation als Fachanwältin für Erbrecht bietet die passende Grundlage für die Beratung bei der Gestaltung und Durchführung der Unternehmensnachfolge.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne – wir freuen uns auf Sie!

Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte
Prinz-Ludwig-Straße 11
93055 Regensburg
Tel. 0941-58 57 10

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Комментарии
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Kennt sich jemand zufällig mit der Gesetzliche Betreuung aus?

christianflieger
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Ich habe mal eine Frage was mich sehr interessiert ich bekomme bald ein besetslicher Betreuer oder Betreuerin weil ich auf eine förder Schule gehe für geistliche Behinderung und meine Lehrerin hat gesagt das ich sowas brauche weil ich eine Lernschwäche habe und ich was mich sehr interessiert ist ob die gesetzliche Betreuerin mich auch in einer wohnruppe schicken kann weil bei mein freund war das auch so

kevinst
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Wir wollen eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfugung errichten. Mein Mann ist Einzelunternehmer. Brauchen wir einen Notar?

marchenfee
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Das trifft alles aber nur für den Fall zu, daß sich die Behörden selbst an Recht und Gesetz halten. Davon darf man leider nicht ausgehen, es sei denn, man ist sehr naiv. Wenn man diese Vollmacht und Verfügung ausstellt für einen Angehörigen, stellt dies eine gewisse Sicherheit dar, daß die Behörden das Vermögen im Falle einer Betreuung nicht abgreifen können. Es ist nämlich so, daß Berufsbetreuer immer das Ziel vor Augen haben, den Betreuten geschlossen unterzubringen. Das ist klar, denn die wollen den Betreuten ja nicht bei sich selbst aufnehmen. Deswegen ist die Abschiebung in ein staatliches Heim automatisch das Ziel des Berufsbetreuers. Eine Betreuungsverfügung kann davor schützen, so daß der begünstigte Angehörige die Betreuung im Haushalt des Betreuten übernehmen kann, ggf. unter Zuhilfenahme eines Pflegedienstes. Allerdings lauern die Handlanger des Betreuungsrichters (Rechtspfleger, Verfahrenspfleger, Gefälligkeitsgutachter) wie die Aasgeier darauf, dem Vollmachtsbegünstigten irgendeinen Fehler anzuhängen. Dann ist die Betreuung umgehend weg und der Betreuungsrichter übergibt an einen Berufsbetreuer, und dann beginnt das Spielchen mit der Einweisung und dem Abgreifen des Vermögens. Das ist leider die nachweisbare Realität. Alles andere ist Wunschdenken. Es kann allerdings auch passieren, daß das Betreuungsgericht den Begünstigten ablehnt, weil es diesen für ungeeignet hält. Dann sind die Vollmachten auch für die Katz und der Begünstigte muß erst versuchen, sich den Posten einzuklagen. Einfach gesagt: Wenn man relativ mittellos ist, klappt das wunderbar mit diesen Vollmachten. Da gibt es nichts zu holen und die Behörden sind froh, wenn ein Angehöriger sich die Betreuung aufhalst. Gänzlich anders ist es, wenn jemand Immobilien oder sonstige höhere Werte besitzt. Da versuchen die Behörden jedes Mittel, um das Vermögen zur Finanzierung staatlicher Heime abzugreifen. Da muß man sehr taff und nervenstark sein, um die Betreuung des Angehörigen dauerhaft behalten zu können. // Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an irgendwelche Freunde zu begünstigen, kann man nur abraten. Freundschaften zerbrechen leicht, und außerdem: Hat man Geld, hat man immer "Freunde" um sich. Und an Betreuungsvereine sollte man überhaupt keine Vollmachten geben. Die sind erfahrungsgemäß nur auf Geld aus und versprechen das Blaue vom Himmel, um an solche Vollmachten zu kommen.

dieterdodelmann