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§ 35c EStG - Steuerermäßigung für energetische Sanierung | Zeitpunkt? - Abschluss der Maßnahme
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Stefan Mücke, Steuerberatung 370 Grad
Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
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Die Steuerermäßigung für Aufwendungen für eine energetische Sanierung (§ 35c EStG) beträgt max. 40.000 EUR und verteilt sich auf drei Jahre (1. Jahr 7 %, 2. Jahr 7 % und 3. Jahr 6 %).
Energetische Maßnahmen sind:
➤ Wärmedämmung von Wänden
➤ Wärmedämmung von Dachflächen
➤ Wärmedämmung von Geschossdecken
➤ Erneuerung der Fenster oder Außentüren
➤ Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
➤ Erneuerung der Heizungsanlage
➤ Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
➤ Optimierung bestehender Heizungsanlagen, wenn diese älter als zwei Jahre sind.
Strittig ist die Bestimmung des ersten Jahres, weil die Finanzverwaltung und das FG München den Abschluss der Maßnahme von der Zahlung der Rechnung abhängig machen.
Bei *Gewährleistungseinbehalten oder Ratenzahlungen* können Sie die Steuerermäßigung verpassen. Sie müssen die Ermäßigung mit Abschluss der Leistung beantragen und Einspruch einlegen.
*gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:*
§ 35c EStG; FG München, Urteil Az. 8 K 1534/23 vom 8.12.2023, BFH, Revisionsverfahren IX R 31/23
*Hinweise und Haftungsausschluss*
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt
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