navigator NEWS . Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach §35c Einkommensteuergesetz

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navigator NEWS . § 35c EStG
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach §35c Einkommensteuergesetz

Sie haben energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrer privaten Immobilie durchgeführt? Führt Ihr Handwerksunternehmen diese durch und möchten Sie Ihre Kunden auf diesen möglichen Steuervorteil aufmerksam machen? Bis zu 20% der Sanierungskosten können über drei Jahre bis zu einem maximalen Steuervorteil von 40.000 € geltend gemacht werden! Zu den förderfähigen Sanierungsmaßnahmen gehören beispielsweise die Wand- und Dachdämmung, der Einbau digitaler Steuersysteme, die Erneuerung von Fenstern oder eine zeitgemäße Heizungsanlage, ….
Alle wichtigen Infos dazu haben in unserem aktuellen Blogeintrag mit passendem YouTube Video für Sie zusammengefasst! Durch unsere bereitgestellte Musterbescheinigung klappt die Beantragung im Handumdrehen und als Handwerksbetrieb sind Sie professionellen vorbereitet, um Ihre Kunden auf diesen steuerlichen Vorteil der energetischen Sanierung aufmerksam zu machen.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne persönlich bei diesem und anderen Themen weiter!

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Sehen Sie auch bei sich Optimierungsbedarf oder haben allgemeine Fragen zu diesem Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne:
Tel.: 05241/99 54 0-0
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Muss ein Energieberater beauftragt werden?Müssen z.B. die Dachfenster einen U wert von 1, 00 haben?

a.b.