Steuern einfach erklärt - Energetische Sanierungsmaßnahmen

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Wissen Sie, wann Sie Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen können?
Dieser Film erklärt es.

Nadja und Tim haben sich ein älteres Haus gekauft. Weil die Heizkosten im Winter hoch sind, wollen sie das Dach dämmen und die Fenster erneuern. Ein Energieberater hat ihnen diese Maßnahmen empfohlen.

Um die Aufwendungen für die Dachdämmung steuerlich geltend machen zu können, benötigen sie eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach dem amtlichen Muster des Bundesministeriums für Finanzen. Ebenfalls benötigen sie eine Rechnung, die unbar, das heißt per Überweisung bezahlt wird. Die Kosten des Fachunternehmens und des Energieberaters sind auf der Anlage „Energetische Maßnahmen“ einzutragen. Die Belege schicken sie nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung an ihr Finanzamt.

Im ersten Jahr können so 50 % der Kosten für den Energieberater direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden. Von den Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen können über drei Jahre verteilt insgesamt 20 % abgezogen werden. Insgesamt könnten die beiden für dieses Haus Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von bis zu 40.000 € beanspruchen.

Für die Erneuerung der Fenster haben Nadja und Tim eine KfW-Förderung erhalten. Da nur eine staatliche Förderung möglich ist, können Sie dafür keine Steuerermäßigung geltend machen.

Zum BMF-Schreiben mit ausführlichen Erläuterungen gelangen Sie hier
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Комментарии
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steuernmalanderseinfacherk
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Darf man Austausch von Fenstern rückwirkend aus den Folgejahren mit angeben oder geht es dann nicht mehr?

NF_K
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heute veröffentlicht und schon nicht mehr gültig. die KfW BEG Sanierungsförderung wurde heute ausgesetzt!

andreasfendt
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