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Erben: erbschaftsteuerfreie Übertragung des Familienheims (Eigenheim) im Erbfall auf den Ehegatten
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Im Erbfall ist es möglich, das Familienheim (Eigenheim, Eigentumswohnung) auf den überlebenden Ehegatten erbschaftsteuerfrei zu übertragen und dadurch leicht Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu sparen. Die Steuerbefreiung ist jedoch an Vorrausetzungen und Bedingungen geknüpft, die wir in dieser Folge besprechen. Ein Verstoß gegen die Bedingungen, was immer mal wieder in der Praxis geschieht, kann hohe Steuernachzahlungen zur Folge haben.
Das selbst genutzte Eigenheim oder die selbst genutzte Eigentumswohnung sind oft wesentlicher Bestandteil des Vermögens. Leider ist in der Praxis vielen nicht bekannt, dass gerade durch die Übertragung des selbstgenutzten Eigenheims auf den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner sehr viel Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden kann. Der Gesetzgeber hat für die Übertragung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Familienheims sowohl für den Fall des Erwerbs von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten als auch für den Fall der schenkweisen Übertragung auf den Ehegatten noch zu Lebzeiten unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen vorgesehen.
In der heutigen Folge wollen wir uns zunächst einen allgemeinen Überblick über diese Steuerbefreiungen verschaffen und über einzelne Voraussetzungen sprechen, die für beide Steuerbefreiungen gelten. Danach beleuchten wir den Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten.
Viel Freude mit dieser Podcast Folge.
Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
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Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.
Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.
Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.
Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Das selbst genutzte Eigenheim oder die selbst genutzte Eigentumswohnung sind oft wesentlicher Bestandteil des Vermögens. Leider ist in der Praxis vielen nicht bekannt, dass gerade durch die Übertragung des selbstgenutzten Eigenheims auf den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner sehr viel Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden kann. Der Gesetzgeber hat für die Übertragung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Familienheims sowohl für den Fall des Erwerbs von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten als auch für den Fall der schenkweisen Übertragung auf den Ehegatten noch zu Lebzeiten unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen vorgesehen.
In der heutigen Folge wollen wir uns zunächst einen allgemeinen Überblick über diese Steuerbefreiungen verschaffen und über einzelne Voraussetzungen sprechen, die für beide Steuerbefreiungen gelten. Danach beleuchten wir den Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten.
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Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.
Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke