Die erbschaftsteuerfreie Übertragung des Familienheims - die 2 größten Fehler

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Man kann das Familienheim erbschaftsteuerfrei an Ehegatte oder Kind vererben. Wie man diese Steuerfreistellung bekommt und behält, erfahren Sie hier.

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Aufgrund besonderer Steuerfreistellungen kann das Familienheim an den Ehegatten oder das Kind erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene bis zu seinem Tod im Familienheim gewohnt hat und dass die Immobilie auch wieder zum Familienheim des Erben für 10 Jahre wird. Für Kinder als Erben ist die Förderung auf eine Wohnflächengröße von 200 qm begrenzt. Sind die Voraussetzungen für die Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim nicht gegeben, sollte man alternative Gestaltungen zu Lebzeiten überlegen.
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Комментарии
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Vielen Dank für eure Arbeit, sehr gut erklärt

alfiraheidt
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Schönes Format.
Kommt gut rüber, danke.
👊😎👍

kliterosfickermann
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6 Monatsfrist in Berlin nicht einhaltbar. Einen Termine beim Bürgeramt zu bekommen ist gruselig.

christianhammer
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Gutes Video.

Das mit dem Familienwohnheim von maximal 200m2 ist theoretisch eine gute Sache, dass man es steuerfrei erben kann, wenn man innerhalb von 6 Monaten für 10 Jahre darin wohnt.
Das Problem ist aber, dass dies vermutlich bei vielen nicht möglich ist.

Hier mal theoretische Beispiele, wie sie sicherlich oft vorkommen.

Für beide Beispiele soll gelten:
Mutter tot (im Haus gewohnt, aber nicht im Grundbuch eingetragen)
Vater über 80 Jahre (allein im Grundbuch seit Jahrzehnten eingetragen, krank mit attestiertem Pfleggrad)
Einzelkind

Beispiel 1
Z.B. die Mutter ist gestorben, der Vater hat nach dem Tod im Haus weiterhin gelebt, aber er kann nicht mehr in dem Haus unter 200m2 leben.
Die "seniorengerechte bzw. barrierefreie Renovierung des älteren viel zu großen Hauses und aktuell auch Heizkosten) macht keinen wirtschaftlichen Sinn mehr.
So "muss" der Vater z.B. in eine kleine barrierefreie Wohnung einziehen.

Gibt es hier Ausnahmeregelungen, so dass das steuerliche Familienwohnheim doch noch erhalten bleiben kann ? Falls ja welche?

Beispiel 2
Der Vater bleibt bis zum Tod im Haus unter 200m2 Wohnen und verstirbt im Krankenhaus.
Das Einzelkind hat schon zuvor im Haus gewohnt oder zieht innerhalb von 6 Monaten ins Haus ein.
Das Haus ist in einer ländlicher Gegend.
In dieser Gegend werden keine Akademiker gebraucht und der Sohn bekommt mit seiner Ausbildung keinen Job mehr.
Der Sohn hat nun den Konflikt.
Zieht er weg in eine Großstadt, verdient Geld um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten aber verliert damit sein Familienwohnheim
oder
bleibt er weiterhin arbeitslos in der ländlichen Gegend.

Gibt es für solche praktisch vorkommenden Fälle auch eine Ausnahmeregelung bzw. sachliche Steuerbefreiungstatbestände?
Falls ja welche?


Ich würde mich über eine allgemeine Antwort in Form eines Kommentares bzw. Videos sehr freuen.

natashamararia
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Ich habe eine Frage: Vater ist Alleineigentümer des selbst genutzten Familienwohnheimes und überträgt die Hälfte auf seine Ehefrau. Nach zwei Jahren übertragen die Ehegatten das Familienwohnheim an ihre Tochter. Muss nun die Ehefrau Schenkungsteuer bezahlen, da die Behaltensfrist von 10 Jahren nicht eingehalten wurde? Vielen Dank.

paulpaulchen
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...und wenn es noch die Mutter gibt? Die Wahrscheinlichkeit, die 10 Jahre zu erreichen bei diesem fortgeschrittenen Alter geht ja gegen Null, was kann man da machen?

neyas
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Wie ist das, wenn es sich um ein zb 4parteien Haus handelt, die Eltern in einer Wohnung davon leben, das Kind in einer anderen, und 2 Wohnungen sind vermietet. Wenn die Eltern sterben, wohnt das Kind ja bereits in diesem haus. Aber eben nur in einer Wohnung davon. Zahlt man dann die Steuer auf die restlichen 3 Wohnungen die man vermietet? Oder zählt das Haus als ein ganzes?

chewie
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Ich habe drei Fragen: 1. Der Vater und die Mutter sind beide Eigentümer von einer Wohnung. Der Sohn ist zwar erwachsen, hat aber den ersten Wohnsitz bei den Eltern und den zweiten Wohnsitz in einem anderen Stadt, wo er die Arbeitsstelle hat. Nun stirbt der Vater. Erbt die Mutter und der Sohn die Wohnung als Familienheim oder nur die Mutter? 2. Kann man die Wohnung als Familienheim erben und einen zweiten Wohnsitz woanders haben? 3. Wenn die Mutter die Wohnung als Familienheim geerbt hat und dann später vor dem 10 Jahresfrist ausgewandert. Muss sie dann Steuer zahlen?

ichbin
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was mir in diesem - sonst sehr gutem - Video fehlt, ist:
1. der Fall, dass der erbende Elternteil vor Ablauf der 10 Jahre stirbt. Muss der oder die später Verstorbene die Erbschaftsteuer nachentrichten?
und 2. Wird der Wert des vererbten Familienheimes auf die Freibeträge angerechnet?

franzhorner
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Wenn Nichte ein Häuschen von Tante erbt, hat der Wohneinzug innerhalb 6 Monate der Nichte einen Steuer-Vorteil?

gmueller
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Gab es da nicht auch ein Freibetrag, ich meine es waren pro Erbe? Ist doch auch wichtig zu erwähnen oder verwechsel ich da was.

benno