filmov
tv
Frage 4: Wie werden Schenkungen zu Lebzeiten im Pflichtteilsrecht berücksichtigt?
Показать описание
Frage 4 von 10: Wie werden eigentlich Schenkungen berücksichtigt, die der Erblasser Zeit seines Lebens an andere Menschen tätigt?
Dieser Frage geht Burkhardt Jordan in diesem Video nach.
Burkhardt Jordan ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und seit über 20 Jahren im Erbrecht tätig.
Der Pflichtteil ist die letzte wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass und der Teil des Erbes, der einem bestimmten Personenkreis trotz Enterbung durch ein Testament oder Erbvertrag zusteht.
Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Nachlass und wird unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt.
Das Video ist Teil unserer Videoserie "10 wichtige Fragen zum Pflichtteilsrecht, die sie kennen sollten."
Alle Fragen zum Pflichtteil in dieser Videoserie:
1 Was ist der Pflichtteil überhaupt?
2 Wer ist überhaupt pflichtteilsberechtigt?
3 Kann ich zu Lebzeiten meinen Pflichtteil fordern?
4 Wie werden eigentlich Schenkungen berücksichtigt, die der Erblasser zeit seines Lebens an andere Menschen tätigt?
5 Was ist eigentlich, wenn ich als Pflichtteilsberechtigte Gegenstände vom Erblasser geschenkt bekommen habe? Inwiefern reduziert das meinen Anspruch auf den Pflichtteil?
6 Welche zeitlichen Grenzen gibt es für Geschenke?
7 Woher weiß ich, was der Erblasser noch alles hinterlassen hat?
8 Muss ich auch Weihnachtsgeschenke angeben, wenn ich eine Aufstellung über Schenkungen erstellen muss?
9 Wie wird berücksichtigt, wenn ich den Erblasser gepflegt habe?
10 Wann verjährt eigentlich mein Anspruch?
Kontakt:
Burkhardt Jordan
Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht
Kanzlei Jordan Fuhr Meyer
Telefon: 0234 / 338 53 190
Комментарии