Übertragung Immobilien auf Personengesellschaften | Grunderwerbsteuer

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In diesem Video geht es um die Übertragung von Immobilien auf Personengesellschaften. Dabei steht sowohl § 5 GrEStG im Vordergrund, der eine grunderwerbsteuerneutrale Übertragung in Höhe des Anteils des Einbringenden an der Personengesellschaft zulässt, als auch die interpolierende Betrachtungsweise.

0:00 Einleitung und Intro
0:17 Grunderwerbsteuerrelevante Vorgänge
0:40 Steuerbefreiung nach § 5 GrEStG
1:04 Darstellung Fallbeispiele
3:07 interpolierende Betrachtungsweise
4:03 Sperrfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG
5:07 Fazit

Steuerberater Marian Schildhorn ist selbständiger Steuerberater in Heidelberg. Seine Kanzlei hat sich auf die Bereiche des internationalen Steuerrechts, Unternehmenssteuerrechts und Steuerverfahrensrecht spezialisiert. Er ist Mitautor steuerrechtlicher Fachbücher, insbesondere zum Thema Unternehmensnachfolge und internationalem Steuerrecht. Seit 2015 ist er Lehrbeauftragter an Hochschulen und Hochschuldozent im Bereich des Ertragsteuerrechts und Umsatzsteuerrechts. Vor seiner Tätigkeit als Steuerberater wurde er bei der baden - württembergischen Finanzverwaltung als Fachprüfer eingesetzt.

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Комментарии
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A überträgt auf die A+K1, 2-KG die Immobilien des A wobei die Kinder Komanditisten sind. Anschliessend wird noch der Kommanditist M in die KG aufgenommen. Löst dies innerhalb der ersten 5 oder 10 Jahre die nachträgliche Grundsteuer aus oder ist dies steuerneutral da kein Formwechsel vorliegt und nur zusätzliches Kapital für die KG bereitgestellt wird?

chriswusel
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Danke. Wenn innerhalb von fünf Jahren die Anteilsänderung weiterhin innerhalb der interpolierenden Befreiung liegt wird keine Steuer ausgelöst, oder? Z.B. Hinzunahme eines weiteren Kindes.

paulberlin