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Wie Sie die Grunderwerbsteuer bei der Umwandlung von Personenunternehmen vermeiden! | Christoph Juhn
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Unsere Blogbeiträge zur Umwandlung / Umstrukturierung:
► 5-jährige Sperrfrist bei einer Umwandlung von einer GmbH in eine Personengesellschaft:
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Der Vorteil von Personengesellschaften ist, das Grundstücke von der Privatperson auf die Personengesellschaft übertragen können, ohne Grunderwerbsteuer (GrESt) zu zahlen.
Dazu können Sie das Grundstück von der Personengesellschaft auf den Gesellschafter zurück übertragen. Ebenfalls ist dies von einer Personengesellschaft auf eine Schwesterpersonengesellschaft möglich. Sei es durch Verkauf oder durch einen Umwandlungsvorgang.
Christoph Juhn zeigt in diesem Video warum Sie die Vorteile der Personengesellschaft nutzen sollten und dieser Prozess bei einer Kapitalgesellschaft nicht funktioniert.
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Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
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Dazu können Sie das Grundstück von der Personengesellschaft auf den Gesellschafter zurück übertragen. Ebenfalls ist dies von einer Personengesellschaft auf eine Schwesterpersonengesellschaft möglich. Sei es durch Verkauf oder durch einen Umwandlungsvorgang.
Christoph Juhn zeigt in diesem Video warum Sie die Vorteile der Personengesellschaft nutzen sollten und dieser Prozess bei einer Kapitalgesellschaft nicht funktioniert.
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Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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