Testamentsvollstreckung - Erben ohne Streit | NDEEX

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Nach dem Tod einer Person entsteht oft eine Erbengemeinschaft. Gerade in Ehegattentestamenten, wenn sich Eheleute zunächst gegenseitig zum Alleinerben einsetzen und zum Schluss die gemeinsamen Kinder erben sollen, kann es im Schlusserbfall zu Streit bei der Auseinandersetzung des Nachlasses kommen. Das muss aber nicht sein.

Laut Gesetz hat jeder, der sein Testament errichtet, die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Auch wenn dieser Begriff zunächst abschreckend klingt, ist er doch oft der Königsweg, um Miterben friedlich auseinanderzubringen.

Mehrere Miterben müssen den Nachlass untereinander aufteilen, was oft sehr lange dauern und zu Konflikten führen kann.
„Sprecht ihr noch miteinander oder habt ihr schon geteilt“? Dieses Sprichwort kennen Sie vielleicht; es rührt daher, dass die Aufteilung einer Erbschaft häufig zum Streit führt.

In einem Testament kann jeder einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der den Willen des Verstorbenen umsetzen wird. Dann müssen die Miterben nicht untereinander aufteilen, sondern der Testamentsvollstrecker teilt den Erben den Nachlass zu.
Deswegen kann es keine Konflikte unter den Miterben geben.

Ordnete der Verstorbene in seinem Testament an, dass die Erben etwas vom Nachlass abgeben sollen, ist das ein Vermächtnis.
Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist nicht nur, den Nachlass unter den Erben zu verteilen, sondern auch Vermächtnisse zu erfüllen. So stellt er sicher, dass den Bedachten das Vermächtnis auch zufließt. Deshalb kann es auch zu keinen Spannungen zwischen Vermächtnisnehmern und Erben kommen.

Leider wird in der Praxis von der Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, viel zu selten Gebrauch gemacht. Es gehört zum Verantwortungsbewusstsein eines jeden, der sein Testament errichtet, auch dafür Sorge zu tragen, dass die Erbschaft nicht durch Erbstreitigkeiten geschmälert wird und der Familienfriede auch künftig erhalten bleibt. Dazu bietet sich die Testamentsvollstreckung an.
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