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Testament-Ratgeber für Paare ohne Trauschein | RA Klinger
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Paare, welche in wilder Ehe zusammenleben bzw. ohne Trauschein, haben keinerlei Versorgung im Erbfall. Wie können Paare ohne Trauschein vorsorgen? Was könnte der Inhalt eines Testamentes sein?
Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht, erklärt was Sie bei der Testamentserstellung als unverheiratetes Paar beachten sollten.
Wer die Vorzüge einer „wilden Ehe“ genießt, muss sich bewusst sein, dass der Tod eines Lebenspartners zu erheblichen Problemen und Versorgungslücken auf der Seite des anderen Partners führen kann. Der länger lebende Lebenspartner hat keinerlei gesetzliches Erbrecht. Dies hat zur Folge, dass der Nachlass des Verstorbenen an dessen Kinder fällt. Bei einem kinderlosen Erblasser erben dessen Eltern.
Wer einerseits verantwortungsvoll mit seinem Partner zusammenleben will, muss zur Vermeidung erbrechtlichen Versorgungslücken zwingend ein Testament oder einen Erbvertrag mit seinem Lebenspartner errichten.
Die beste Absicherung wird durch die Einsetzung des jeweils anderen Lebenspartners als Alleinerbe erreicht. Das gesamte Vermögen des Verstorbenen (Immobilien, Bankvermögen, Hausrat, der Pkw) geht ab dem Tag des Erbfalls automatisch auf den länger lebenden Lebenspartner über.
Bei der Gestaltung von Testamenten zu Gunsten des anderen Lebenspartners muss immer das Pflichtteilsrecht der Angehörigen beachtet werden.
Tipp:
Zu beachten ist immer, dass ein erbender Lebenspartner nur einen sehr geringen Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 20.000 Euro geltend machen kann. Während der Freibetrag eines Ehegatten in Höhe von 500.000 Euro ein ganz beachtliches Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamts schützt, muss der Lebenspartner schon das ererbte Vermögen, das den Freibetrag von 20.000 Euro übersteigt, mit dem Staat teilen.