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Die Testamentvollstreckung - Anordnung, Pflichten, Vergütung
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Die Testamentsvollstreckung ist eine Anordnung des Erblassers, den Nachlass in seinem Sinne zu verteilen und zu verwalten. Sie wird in den §§ 2197 - 2228 BGB geregelt. Jeder Erblasser hat das Recht einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, § 2197 Abs. 1 BGB. Dies kann insbesondere hilfreich sein, wenn die Erben noch minderjährig sind, behindert, eine Erbengemeinschaft zu erwarten ist, die mindestens teilweise unterschiedliche Interessen verfolgt, oder eine Stiftung von Todes wegen errichtet werden soll.
00:38 Anordnung der Testamentsvollstreckung
02:16 Arten der Testamentsvollstreckung
04:09 Pflichten des Testamentsvollstreckers
05:38 Vergütung des Testamentsvollstreckers
Einzelne Fragen zum Thema "Testamentsvollstreckung" werden hier beantwortet:
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Die Kanzlei befindet sich in Brühl bei Köln. Sie berät bundesweit zu allen Fragen rund um die Themen Erbrecht und Stiftungsrecht sowie dem dazugehörigem Steuerrecht seit mehr als 25 Jahren.
Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht
Pulheimer Straße 19
50321 Brühl
• Telefon: 02232 210511
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