Erbschaftsteuer - wer erbt verliert?

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Diese Schlagzeile erschien kürzlich in einer Münchner Boulevardzeitung. Das Video befasst sich mit der Erbschaftsteuer und welche Probleme ein einseitig auf Immobilien aufgebautes Vermögen mit sich bringt.

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Комментарии
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Netter Kerl, und kann die Dinge gut erklären, weiter so

bertrammielert
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Alles gute im neuen Jahr, wünsche ich Ihnen. Die Mappe, die Sie empfohlen haben, ist bei mir eingetroffen. Ein wirklich guter Tipp!!

volkerkehse
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Hallo Herr von Malsen,
Top Kanal, top Inhalt! Danke dafür! In dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie es denn mit der Erbschaftssteuer bei noch mit Immobiliendarlehen belasteten Immobilien aussieht. Ich habe gelesen, dass bei vermieteten Immobilien ein „Rabatt“ von 10% auf den Verkehrswert der Immobilie gerechnet wird, sprich die Berechnungsgrundlage für die Erbschaftssteuer wären nur 90% des Immobilienwerts. Werden hierbei aber auch evtl. zu übernehmende/mit zu erbende Verbindlichkeiten aus Darlehensverträgen angerechnet?? Beispiel: Immobilienwert 1 Mio €, Ansatz für vermiete Immobilie dann nur 900k € und Restschuld z.B 500k € - zählen dann 900k € in das Erbe oder nur 400k € als Saldo? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!

stefanseibold
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Gutes neues Jahr. Ungesehen daumen hoch! danke

TedDanson
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Ich hab mal eine Frage:

Folgende Situation: Die Eltern haben ein Berliner Testament mit der Klausel, dass dieses von länger lebenden Partner vollumfänglich verändert werden kann, und zwei Kinder. Ein Elternteil stirbt und die Kinder werden dazu aufgefordert auf ihren Pflichtteil zu verzichten.
Kann man sich als Kind sich den Pflichteil des erstverstorbenen Elternteils beim Tod des zweiten Elternteils zusichern lassen. Also, dass das länger überlebende Elternteil zwar alles erbt, aber in seinem Erbe der vorerst ausgeschlagene Pflichtteil auf jeden Fall den Kindern zugesichert werden muss?

_TeXoN_
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Hallo und guten Morgen,
nachdem ich nun einen Teil der Weihnachtsferien damit verbracht habe, ihre ganzen Videos anzuschauen, sage ich erst einmal
" Dankeschön" für die vielen Stunden die Sie in diese sehr informativen Videos gesteckt haben.
Eine Frage bleibt für mich jedoch noch offen.
Ist es rechtlich vertretbar, dass sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerbe einsetzen, mit dem Zusatz, sollte eines der Kinder auf den Pflichtteil nach dem Tod des ersten Ehegatten bestehen, dass er dann nach dem Ableben des zweiten Ehegatten (zur Strafe) auch nur den Pflichtteil bekommt. Wäre so etwas rechtens ? Es gibt bisher nur einen Ehevertrag über meine Geschäftsanteile an einer GmbH. Ansonsten gilt der gesetzliche Güterstand
Nochmals recht herzlichen Dank
Martin W.

martinw.
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Einen wunderschönen guten Morgen
Ich habe eine Frage an Sie ich möchte mein Häuschen verkaufen und in der Türkei mit meiner Frau dort leben und auch eine Wohnung kaufen . Könnte dann meine Frau die Wohnung ohne Probleme verkaufen ohne dass sie meinen Kindern ein Pflichtteil zahlen muss ? Oder würde das keiner Behörde interessieren ?

jurgen
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Risikostreuung des Vermögens = null 🤣.... Und dann auch noch beide Immobilien in München. Hätte der Opa vlt einen Teil in breite weltweite Aktien gestreut und evtl ein bissle Gold in Münzen dazu und a bisserl Festgeld dazu.... Aber naja. Mein Mitleid hält sich schon auch ein wenig in Grenzen

DidiBitch
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Könnte mann nicht diese Häuser als klein unternehmen führen mit angestellten Hausmeister, Hausverwaltung dann unterliegen diese einem anderen Steuerklasse die der Bund vor paar Jahren diese schonen wollte.Da bei Auflösung der Firma Jobs freigestellt werden ?

georgk
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Ich kann das Problem gut nachvollziehen. Und nur, weil man Mietshäuser besitzt, die 10 Millionen Wert sind, ist man ja noch nicht privat sehr vermögend. Gerade wenn das Haus seid vier Generationen im Familienbesitz ist, ist es vermutlich für einen kleinen Bruchteil des Preises angeschafft worden. Es muss sich also um gar keine ansonsten vermögende Familie handeln. Vielleicht sind es einfach nur ganz normal verdienende und lebende Leute, bei denen vor vier Generationen eben mal ein Vorfahre das berühmte "goldene Händchen" hatte. Da dann mit Belastungen von über 3 Millionen konfrontiert zu sein, erscheint mir schon überzogen.

Und wie man aus 10 Millionen über eine Million an stabilem jährlichen Ertrag erwirtschaften soll, erschließt sich mir auch nicht. Das wären über 10 Prozent, die man kaum dauerhaft wird erwirtschaften können. Auch mit reiner Aktienanlage nicht. Diese ermöglicht 6-8% im Jahr, und auch das nur sehr langfristig und keineswegs kontinuierlich.

martinlorenz