Das Stiefkind erbt Nichts - die Patchworkfamilie in der Erbschaftsteuer

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Die Patchworkfamilie bringt in der Erbschaftsteuer besondere Probleme mit sich. Der hohe Freibetrag zwischen Stiefkind und Stiefelternteil geht ohne Testament ohne Weiteres verloren. Die Höhe der Erbschaft der leiblichen Kinder und der Stiefkinder hängt von der Reihenfolge des Versterbens der Eltern ab. Erfahren Sie, wie Sie diese Probleme vermeiden können.

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85764 Oberschleißheim
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Die Patchworkfamilie bringt in der Erbschaftsteuer besondere Probleme mit sich. So ist der Freibetrag zwischen dem Stiefelternteil und dem Stiefkind mit € 400.000.- genauso hoch wie bei einem leiblichen Kind. Doch ist das Stiefkind kein gesetzlicher Erbe. Wird es in keinem Testament oder Erbvertrag bedacht, geht der Freibetrag verloren. Die Vermögensverteilung im Erbfall bei einer Patchworkfamilie hängt davon ab, welcher Elternteil, der leibliche Elternteil oder der Stiefelternteil, zuerst verstirbt. Das Kind des länger lebenden Elternteils wird klar bevorzugt im Erbrecht. Es empfiehlt sich daher stets ein Testament in der Patchworkfamilie zu errichten. Ist es das Ziel, den Ehegatten im Todesfall zu versorgen, das Vermögen soll aber schlussendlich an das eigene leibliche Kind vererbt werden, kann sich als Gestaltung eine Vor- und Nacherbschaft empfehlen.

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Комментарии
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Guten Tag. Herzlichen Dank für das Video. Können Sie mir sagen, ob ich aus steuerlichlicher Sicht ein Stiefkind mit 400.000€ Freibetrag bin, wenn meine Mutter und ihr Ehemann erst geheiratet haben, als ich 36 Jahre alt war? Sie waren zuvor über 25 Jahre lang bereits Lebensgefährten, also auch schon als ich noch minderjährig war. Ich bin allerdings nicht adoptiert und mein leiblicher Vater lebt (glücklicherweise) auch noch. Reden wir dann jetzt von je 400.000 Freibetrag von Mutter, leiblichem Vater und Stiefvater? Vielen Dank im Vorraum für Ihre Antwort.

olaf
Автор

Muss man im letzten Fall ein Testament aufsetzen? Danke für die tollen Infos.

Sellilly