Die Erben bekommen das Unternehmen nicht - Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht - Fehler vermeiden

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Zur Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein Testament unerläßlich. Sehr wesentlich ist dabei die Abstimmung zwischen Gesellschaftvertrag und dem Unternehmertestament, denn das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Eine fehlende Abstimmung kann dazu führen, dass im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Unternehmensnachfolger das Unternehmen nicht erhalten, Buchwertabfindungsklauseln die Versorgung der Erben gefährden können und die Mitgesellschafter unerwartet hohe Erbschaftsteuerbeträge aufbringen müssen.
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Комментарии
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Schön erklärt! In solchen Dingen braucht man Profis.

Benno
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Ich fühl mich aktuell total überfordert. Meine Mutter ist verstorben und ich habe 25% Anteile einer GmbH geerbt. Ich arbeite selbst in der Firma, mein Stiefvater ist der Firmenchef. Was sind meine Rechte und Pflichten? Habe ich ein Recht auf Einsicht in alle Unterlagen? Mir ist mein Stiefvater sehr wichtig, aber ich habe das Gefühl nicht fair behandelt zu werden. Das letzte was ich möchte ist im Streit auseinander zu gehen. Wie solltest am Besten vorgehen?

Hansgans
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Die Söhne sind doch Pflichtteilsberechtigt.

harwin