Die Vermögensverwaltende Familiengesellschaft - Private Veräußerungsgeschäfte erkennen und vermeiden

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Bei der Gestaltung der Familiengesellschaften muss sichergestellt werden, dass nicht ungewollt Einkommensteuerlasten ausgelöst werden. Private Veräußerungsgeschäfte von Immobilien zu erkennen und zu vermeiden ist ein zentraler Punkt in der Vermögensnachfolge mittels Familiengesellschaft.
Die Veräußerung einer Immobilie, welche zum Privatvermögen gehört, kann frei von Einkommensteuer erfolgen, wenn ich die Immobilie:
a) länger als 10 Jahre besessen habe oder
b) die Immobilie in den 3 Jahren vor dem Verkauf zu eigenen Wonzwecken genutzt wurde und
zusätzlich
c) kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Bei einer Familiengesellschaft in Form einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft kann es auf mehrere Arten zu privaten Veräßuerungsgeschäften kommen. Zum einen kann die Kommanditgersellschaft selbst eine Immobilie kaufen und wieder verkaufen. Dieser Kauf und Verkauf wird dann den Gesellschaftern nach Bruchteilen zugerechnet. Liegt beim Verkauf ein Privates Veräußerungsgeschäft vor, so hat jeder Gesellschafter anteilig nach Bruchteilen den Gewinn aus diesem Geschäft als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern.
Es ist aber auch denkbar, dass nur einzelne Gesellschafter ein Privates Veräußerungsgeschäft auslösen und dieses nur bei diesem zu versteuern ist. Zum Beispiel, wenn ein Gesellschafter seinen Anteil an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft veräußert. Aus steuerlicher sicht wird hier nicht der Gesllschaftsanteil, sondern der Anteil an den einzelnen Vermögensgegenständen verkauft, welche die Kommanditgesellschaft besitzt. Hat die Gesellschaft z.B. nur eine Immbilie im Besitz und verkauft ein Gesellschafter seinen Anteil an der Gesellschaft, hat er anteilsmäßig seinen Anteil an der Immobilie veräußert und es ist (nur) beim veräußernden Gesellschafter zu prüfen, ob bei ihm ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt.

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Uli Reitz
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)

Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.
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