Familiengesellschaft Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Kommanditgesellschaft?

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Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen durch einen Familienpool, eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft. Doch welche Rechtsform ist hier die Beste? Ist die Kommanditgesellschaft der Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorzuziehen?

Als Familienpool bezeichnet man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Kommanditgesellschaft, mit der anstelle der klassischen Schenkung oder Vererbung im Todesfall Vermögen auf Nachkommen übertragen werden kann, indem es vom Übergeber in diese Gesellschaft eingebracht wird. Gesellschafter werden neben dem Übergeber diejenigen Personen, denen die Vermögenssubstanz langfristig zufließen soll. Dies sind üblicherweise Kinder und/oder Enkelkinder, können aber auch beliebige andere Personen sein. Die Übertragung des Vermögens wird dann nur noch durch Änderung der jeweiligen Beteiligungsquoten an der Gesellschaft gesteuert. Welche Gesellschaftsform gewählt wird, hängt von den zu beteiligenden Personen, deren Lebensalter und der Höhe des zu übertragenden Vermögens ab.

0:00 Einleitung und Intro
1:13 Rechtsformwahl: GbR oder KG?
1:38 Vor- und Nachteile der GbR
3:02 Vor- und Nachteile der Kommanditgesellschaft
4:53 Kommanditgesellschaft als Empfehlung

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Uli Reitz
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)

Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.
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