Familienangehörige des Erblassers haben einen Unterhaltsanspruch gegen den Erben!

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Der Erbe muss Familienangehörigen des Erblassers nach dem Erbfall für 30 Tage Unterhalt bezahlen!
Unterhaltsanspruch muss unmittelbar nach dem Erbfall angemeldet werden!
Der Erblasser kann diesen Unterhaltsanspruch in seinem Testament ausschließen!

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