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Pflichtteile und Pflichtteilsergänzungsansprüche - Schenkung mit Vorbehaltsnießbrauch kommt teuer
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Übertrage ich zu Lebzeiten eine Immobilie mindert dies im Erbfall mögliche Pflichtteilsansprüche, nicht aber die sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüche. In die Pflichtteilsberechnung werden auch Vermögenswerte eingerechnet, welche der Verstorbene zu Lebzeiten verschenkt hat. Allerdings wird immer weniger eingerechnet, je weiter die Schenkung vom Erbfall wegliegt. Nach Ablauf von 10 Jahren kommt es nicht mehr zu Einrechnung von Schenkungen in den Pflichtteil, aber wurde hier eine Immobilie zu Lebzeiten unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt, fängt die 10-Jahresfrist erst gar nicht an zu laufen. Die verschenkte Immobilie wird damit auch nach Ablauf von 10 Jahren noch mit vollem Wert in die Pflichtteilsergänzung einbezogen.
Hier bin ich zu erreichen:
Uli Reitz WP/StB/CPA
Wer als nächster Angehöriger oder Ehepartner enterbt ist, muss nicht leer ausgehen: Er hat einen sogenannten Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Pflichtteilsberechtigter muss seinen Anteil von den Erben einfordern.
Meine Ausrüstung:
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Uli Reitz WP/StB/CPA
Wer als nächster Angehöriger oder Ehepartner enterbt ist, muss nicht leer ausgehen: Er hat einen sogenannten Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Pflichtteilsberechtigter muss seinen Anteil von den Erben einfordern.
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