Das Testament für Alleinstehende | NDEEX

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Bernhard F. Klinger, Fachanwalt für Erbrecht, erläutert welche Inhalte das Testament eines Alleinstehenden & Kinderlosen haben sollte und was passiert kann, wenn der Erblasser kein Testament hinterlässt.

Wer als Alleinstehender auf ein eigenes Testament verzichtet, vererbt sein Vermögen kraft gesetzlicher Erbfolge an seine Verwandten:
• Bei kinderlosen Erblassern erben zunächst die Eltern und – falls diese bereits verstorben sind – die Geschwister. Entferntere Verwandte wie z.B. Neffen und Nichten, oder Freunde des Testierenden gehen bei gesetzlicher Erbfolge leer aus.

Eine ledige, kinderlose und alleinstehende Person kann aber per Testament einen oder mehrere „Wunscherben“ völlig frei bestimmen.

Das Testament sollte folgenden Aufbau haben:
• Einsetzung einer oder mehrerer Personen als Erben
• Bestimmung eines Ersatzerben, der zu Zuge kommt, falls der im Testament benannte Erbe vorverstorben ist.
• Zuwendung einzelner Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Geld, Akten, Schmuck, Bilder) als Vermächtnis
• Auflagen für den Erben oder Vermächtnisnehmer; z.B. Grabpflege oder Versorgung eines Haustiers
• Einsetzung eines Testamentsvollstreckers: Erfüllung der Vermächtnisse, Kontrolle der Auflagen, Verwaltung und Teilung des Nachlasses, Bezahlung der Erbschaftsteuer.

Tipp:
Bei der Testamentsgestaltung ist zu beachten, dass die Eltern eines kinderlosen Erblassers vom Erben ihren „Pflichtteil“ fordern können.
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