Pflichtteil reduzieren durch Rentenbeiträge? Was geht und worauf müssen Sie achten?

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Wer die familiäre Bindung zu seinen eigenen Kindern verloren hat, den schmerzt oft die Vorstellung, dass eines Tages von seinem Erbe erhebliche Pflichtteilsansprüche zu erfüllen sind. Selbst wenn Kinder über Jahrzehnte keinen Kontakt zu dem verstorbenen Elternteil hatten, steht ihnen jedoch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteilsanspruch zu.

Das Video befasst sich mit der Frage, wie ein Erblasser zu Lebzeiten sein Vermögen durch Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vermindern kann, um dadurch auch den Pflichtteilsanspruch zu reduzieren.

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#gesetzlicheRente, #Pflichtteil, #freiwilligeBeiträge
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Комментарии
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Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Auch Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.

rothwalter
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Vielen Dank für alle Videos im zurückliegenden Jahr. Sie eröffnen immer wieder neue und interessante Blickwinkel auf das Erbrecht. Die Zahl der Abonnenten steigt hoffentlich noch weiter an, da sich jeder diesem Thema widmen sollte, wenn es auch auf den ersten Blick unangenehm erscheint.
Für Sie und alle Zuschauer ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch nach 2022.
Machen Sie bitte weiter mit Ihrem Kanal, die Themen gehen bestimmt nicht aus.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!!

martinhenkel
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Vielen ❤️ Dank für Ihre immer gut aufklärenden Videos . In diesem Sinne :
EINE FRIEDVOLLE ZEIT 💫

andreaa
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Schönes neues Jahr und vielen Dank für Ihre Hilfe!

StephanHG
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Wir hatten im letzten und laufenden Jahr einen Todesfall der Eltern. Erstverstorbener war Beamter und EK steuerpflichtig. Wer von den 3 Kinder/Erbengemeinschaft darf die Steuererklärung abgeben. Ist es ratsam, diese wie in früheren Jahren, selbst zu erstellen (die Nachzahlungen hielten sich Bereich unter 1.000 €) oder welche Fallen öffnen sich hier evtl.? Vielen Dank für die bisher so informativen Erklärungen, die leider noch viel zu wenige kennen, bevor der Fall/worst case zum Teil;) eintritt. Alles Gute und danke für eine Antwort

dapfi
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Herzlichen Glückwunsch zum Renteneintritt!

youtubenutzer
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Moin, ich habe ihre Antwort in Bezug auf die 2. Ehefrau gelesen und bin nun irritiert .Die Kinder aus erster Ehe beerben nicht die Frau aus zweiter Ehe. Im Gesetz heißt es doch dass Kinder und Stiefkinder beim Erbrecht gleich gestellt sind.Also beerben diese Kinder auch ihre Stiefmutter oder Stiefvater. Wie ist es nun richtig? Viele Grüße und frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr.

renatechristoffers
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Ab 8:22 zweite Ehefrau verstehe ich nicht ganz 🤔, aber trotzdem sehr interessante Beitrag.
Ich wünsche Ihnen Frohe Weihnachten & bleiben Sie Gesund. Gruß aus München

pnna.b.seimont
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Spannend ! Es gibt doch immer irgendwo ein Weg ....nur ist es oft zu spät für einige . Oft denkt man ja noch nicht Mal ans Testament...VL, weil man sich generell ungern mit dem Thema befasst .

andreaa
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Wenn das mein Erzeuger eher gewußt hätte, hätte er gleich alles in die Rentenkasse gestopft ... obwohl, wer weiß, VL hat er das ja schon und auf der anderen Seite : bei denen sieht er das auch nicht gerne : ERST KOMME ICH UND DANN KOMMT LANGE GAR NICHTS !!!!

andreaa