Änderungen am Testament – was ist gültig? – Rechtsanwältin Ulrike Specht

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Möchten Sie Ihr handschriftliches Testament ändern, sollten Sie am besten ein neues Testament errichten und das alte Testament vernichten, sodass keine Zweifel an der gültigen Regelung aufkommen.

Ulrike Specht ist Partnerin der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte in Regensburg und leitet die Referate Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht liegt in der Beratung und Vertragsgestaltung bei Gesellschaftsgründung und Unternehmenskaufverträgen (Asset-Deal oder Share-Deal) sowie der Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Qualifikation als Fachanwältin für Erbrecht bietet die passende Grundlage für die Beratung bei der Gestaltung und Durchführung der Unternehmensnachfolge.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne – wir freuen uns auf Sie!

Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte
Prinz-Ludwig-Straße 11
93055 Regensburg
Tel. 0941-58 57 10

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