Tücken der Ausschlagung einer Erbschaft

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Neben der Überschuldung des Nachlasses ist häufiger Grund für die Ausschlagung einer Erbschaft, dass die Hinterbliebenen eine andere als die per Testament oder Erbvertrag angeordnete Erbfolge erzielen möchten.
Gerade im letzteren Fall ist Vorsicht geboten. Denn die Rechtsfolge, wer anstelle des berufenen Erben nach dessen Ausschlagung Erbe wird, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem davon, ob der Erblasser für den Fall der Ausschlagung einen Ersatzerben bestimmt hat.

Ist die Ausschlagung einmal form- und fristgerecht erklärt, kann sie nur im Ausnahmefall durch Anfechtung der Ausschlagungserklärung beseitigt werden. An die Anfechtung der Ausschlagungserklärung werden besondere Anforderungen gestellt. Sind diese nicht erfüllt, bleibt es bei der Ausschlagung. Im schlimmsten Fall geht der Ausschlagende leer aus und die Erbschaft geht an jemanden, den man gar nicht als Erbe haben wollte.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne – wir freuen uns auf Sie!

Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB
Prinz-Ludwig-Straße 11
93055 Regensburg
Tel. 0941-58 57 10

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Hallo, danke für das Video. Nach Ausschlagungserklärung wurde ich vom Nachlassgericht zur Abgabe der Adresse meines Sohnes aufgefordert. Mein Sohn hat einen Vormund. 1. Muss der Aufforderung des Nachlassgerichtes gefolgt werden? 2. Wird mein Sohn aufgrund der Behinderung (Gehbehinderung 60%) als Erbe bzw. "Erfüller" gleich welcher Art herangezogen werden können? Welche Aufgabe übernimmt der gesetzliche Vormund? Danke,

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