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Wie Sie mit einer Immobilien-GmbH und einer Holdinggesellschaft richtig Steuern sparen
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Telefon: +49 221 999 832-01
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Unsere Blogbeiträge zur Immobilien-GmbH und Holdinggesellschaft:
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Eine Immobilien-GmbH ist in Deutschland quasi von der Gewerbesteuer befreit und zahlt daher nur 15% Steuern. Diesen Steuervorteil nennt man "erweiterte Grundstückskürzung" bei Grundstücksunternehmen. Wenn Sie diesen Vorteil geschickt mit einer operativen GmbH und einer Holding-GmbH (Holdinggesellschaft) kombinieren können Sie insgesamt folgende drei Steuervorteile nutzen:
1. Nur 30 % Steuern auf operative Unternehmensgewinne (statt 50%)
2. Nur 15 % Steuern auf Immobilieneinkünfte (statt 50%)
3. Steuerfreier Verkauf der Immobilien-GmbH (1,5% statt 50 %)
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Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
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Eine Immobilien-GmbH ist in Deutschland quasi von der Gewerbesteuer befreit und zahlt daher nur 15% Steuern. Diesen Steuervorteil nennt man "erweiterte Grundstückskürzung" bei Grundstücksunternehmen. Wenn Sie diesen Vorteil geschickt mit einer operativen GmbH und einer Holding-GmbH (Holdinggesellschaft) kombinieren können Sie insgesamt folgende drei Steuervorteile nutzen:
1. Nur 30 % Steuern auf operative Unternehmensgewinne (statt 50%)
2. Nur 15 % Steuern auf Immobilieneinkünfte (statt 50%)
3. Steuerfreier Verkauf der Immobilien-GmbH (1,5% statt 50 %)
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Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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