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Kurz erklärt: Erbschaftssteuer
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#markusdan #erbschaftssteuer #kurzerklärt #vermögen
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Nachlass einer verstorbenen Person, einschließlich aller Immobilien, Besitztümer und Geld. Auch wenn aufgrund eines geringen Wertes keine Erbschaftssteuer zu zahlen ist, müssen Sie ein solches Erbe dem Fiskus melden. Von der Erbschaftssteuer können Sie nichts absetzen. Gemäß Paragraph 12, Absatz 3 des Einkommensteuergesetz ist die Erbschaftsteuer eine Personensteuer. Sie wirkt deshalb nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer.
Wie hoch kann eine Erbschaftssteuer ausfallen?
Freibeträge beim Erben
Die Höhe des Freibetrags ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Verstorbenen: Je enger ein Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag. Der allgemeine Freibetrag für Ehepartner liegt beispielsweise bei 500.000 Euro und 256.000 Euro als Versorgungsfreibetrag. Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder können dagegen bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben und haben je nach Alter (0 bis 27 Jahren) einen Versorgungsfreibetrag zwischen 10.000 und 52.000 Euro.
Wann genau muss eine Erbschaftssteuer gezahlt werden?
Die Erbschaftssteuer muss bis zum Ende des dritten Monats nach dem Tod des Vererbenden an den Fiskus gezahlt werden. Die Testamentsvollstrecker können sich allerdings auch dafür entscheiden, die Steuer auf bestimmte Vermögenswerte, wie z. B. Immobilien, in Raten über zehn Jahre zu zahlen. Für solche dann ausstehenden Steuerbeträge werden aber vom Staat Zinsen berechnet.
Sie können einen amtlichen Erklärungsvordruck online herunterladen oder das Finanzamt bitten, Ihnen den Vordruck zuzusenden.
Soll ein Vermögenswert wie zum Beispiel eine Immobilie verkauft werden, bevor die Erbschaftssteuer vollständig bezahlt wurde, müssen die Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass alle Raten und Zinsen zum Zeitpunkt des Verkaufs gezahlt wurden ...
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Videoinhalte: Markus Dan, Silber, Inflation, Kredite, Insolvenz, Profit, Systemwechsel, Reset, Crash, Finanzwesen, Finanzwirtschaft, Geldmittel, Handel, Gütermarkt, Zahlungsmittel, Wertpapiere, Bargeld, Bankgutenhaben, Forderungen, Fremdkapital, Zinsen, Verbindlichkeiten, Kaufkraft, Zentralbanken, EZB, Edelmetalle, Enteignung,
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#markusdan #enteignung #neustart #reset # dergroßereset #finanzcommunity #börse #corona #inflation #enteignung #edelmetalle #finanzcommunity #finanzen #finanzpolitik
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Disclaimer:
Der Kanalbetreiber distanzieren sich ausdrücklich von sämtlichen Meinungen der bei uns veröffentlichten Experten, dies gilt insbesondere für allgemein politische, soziale und wirtschaftspolitische Meinungen.
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Haftungsausschluss:
Das Video dient lediglich zu Informationszwecken. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Informationen in diesen Videos. Die Informationen können und sollen eine individuelle Beratung durch hierfür qualifizierte Personen nicht ersetzen.
Zudem geben die Inhalte keine Kaufempfehlung ab, sondern spiegeln lediglich die Meinung der jeweiligen Experten wieder. Wir sind keine Finanzberater. Falls Sie Geld in Produkte (z.B. Edelmetalle, Aktien, Anleihen, ETFs, usw.) investieren möchten, sollten Sie sich von einem Finanzberater beraten lassen.
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Die Höhe des Freibetrags ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Verstorbenen: Je enger ein Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag. Der allgemeine Freibetrag für Ehepartner liegt beispielsweise bei 500.000 Euro und 256.000 Euro als Versorgungsfreibetrag. Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder können dagegen bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben und haben je nach Alter (0 bis 27 Jahren) einen Versorgungsfreibetrag zwischen 10.000 und 52.000 Euro.
Wann genau muss eine Erbschaftssteuer gezahlt werden?
Die Erbschaftssteuer muss bis zum Ende des dritten Monats nach dem Tod des Vererbenden an den Fiskus gezahlt werden. Die Testamentsvollstrecker können sich allerdings auch dafür entscheiden, die Steuer auf bestimmte Vermögenswerte, wie z. B. Immobilien, in Raten über zehn Jahre zu zahlen. Für solche dann ausstehenden Steuerbeträge werden aber vom Staat Zinsen berechnet.
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Soll ein Vermögenswert wie zum Beispiel eine Immobilie verkauft werden, bevor die Erbschaftssteuer vollständig bezahlt wurde, müssen die Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass alle Raten und Zinsen zum Zeitpunkt des Verkaufs gezahlt wurden ...
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