Erbschaft Schenkung: Steuern sparen beim Erben Schenken durch Verteilung des Vermögens auf Ehegatten

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Bei ungleicher Verteilung des Vermögens zwischen den Ehegatten kann durch Schenkungen zwischen den Ehegatten erreicht werden, dass jedes Kind von dem Elternteil seine Steuerfreibeträge ausnutzen kann und eventuell der Steuersatz für den restlichen steuerpflichtigen Erwerb geringer ausfällt. Durch geschickte frühzeitige Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge lassen sich die Steuerfreibeträge für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer alle 10 Jahre durch Schenkungen neu nutzen und ausschöpfen. Dadurch kann leicht und einfach Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden.

In der Praxis stellen wir als Steuerberater häufig fest, dass das Vermögen unter den Eheleuten oft sehr unterschiedlich verteilt ist. In dieser Folge wollen wir uns daher weiter mit den Grundlagen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer beschäftigen, diesmal mit der Verteilung des Vermögens der Ehegatten untereinander.



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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.

Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.

Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
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