Neues Gesetz: DAS ändert sich JETZT für Selbständige & Kleinunternehmer!

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Neues Gesetz: DAS ändert sich JETZT für Selbständige & Kleinunternehmer!
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Neues Gesetz: DAS ändert sich JETZT Selbständige & Kleinunternehmer! Denn nach langem hin und her wurden nun ganz aktuell mehrere Änderungen beschlossen die man als Selbständiger, Freiberufler und auch Gewerbetreibender kennen sollte! Was nun beschlossen wurde und wie sich das ganze auswirkt, das erfahrt ihr in diesem Video!

Hallo, ich bin Simon und heute geht es um die jetzt gerade beschlossenen Änderungen im Hinblick auf die Finanzen und Steuern von Firmen und Selbständigen. Beginnen wir mit der 1. Änderung – Umsatzsteuererklärung & Umsatzsteuervoranmeldung
Und da sind nun nach vielen Diskussionen tatsächlich mal zwei Erleichterungen beschlossen worden. Die erste betrifft insbesondere Kleinunternehmer, denn bisher war es so, dass diese trotz der Anwendungen der Kleinunternehmerregelung IMMER dennoch verpflichtet waren eine Umsatzsteuererklärung einmal im Jahr abzugeben – und das obwohl sie ja gar keine Umsatzsteuer in ihren Rechnung erhoben oder eingenommen hatten. Diese Pflicht wird nun ab dem Steuerjahr 2024 gestrichen – wer also im Jahr 2023 oder vorher noch Kleinunternehmer war, muss für diese Jahre noch eine Umsatzsteuererklärung einreichen, ab dann aber nicht mehr!
Die zweite Erleichterung gilt hingegen für alle Selbständigen und Freiberufler und das im Hinblick auf die Umsatzsteuervorameldung. Dabei richtet sich das Intervall für diese Mitteilung ans Finanzamt ja nach der abzuführenden Umsatzsteuer im Jahr...
2. Änderung für Selbständige & Kleinunternehmer – Geschenke

Wir freuen uns über jeden Daumen nach oben für dieses Video und jeden neuen Abonnenten auf dem Kanal smartsteuer und wünschen euch viel Erfolg bei der Steuererklärung.

Neues Gesetz: DAS ändert sich JETZT für Selbständige & Kleinunternehmer!
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Комментарии
Автор

Das wünscht man sich doch vom Steuerberater! Danke, - echt gut gemacht, - bitte weiter so 👍🏻

motor
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Hab die Geschwindigkeit auf 1.75 x gemacht.
Wunderbar.

RBass-mknl
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Dankeschön für alle Informationen und wie immer eine sehr gute Präsentation 🙏❤️

alexasmeditationen
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Bei Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer nicht beim Schreiben der Rechnung sondern wenn die Leistung vollbracht wurde. Dies ist bedeutsam wenn zb. Die Rechnung Anfang Januar erstellt wird wo Leistungen aus dem Vorjahr abgerechnet werden

heidikluge
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Der Steuerberater sollte eigentlich Infomails an seine Mandanten verschicken, damit man nicht Glück braucht Änderungen über YT zu erfahren.

blackcomserika
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ist doch logisch das die Geier vom Fianzamt eine vorab Billanz haben wollen und die Steuer dann auch entsprechend Voruas zu zahlen ist, nur so rollt der Rubel.

Krongrossmarschall
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Im gesamten auf jedenfall gute neue Regelungen. Einzig die Thematik der Regelung bzw. Bevorteilung der Elektro Fahrzeuge finde ich nach wie vor unangenehm. Ich benötige für meine Arbeit halt nen Diesel.

pegasus
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Wie kann dann die Einnahmen Überschuss Ermittlern, wenn man nicht Steuererklärung macht?

gbrata
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Die 7500 EUR quartalsweise Umsatzsteuer wurden von diesen Regierungsdeppen natürlich wieder nicht geändert,
obwohl sich dies durch die wirtschaftliche Situation (Inflation!) zwangsläufig ergibt.

alexanderzohrens
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Themenvorschlag. Wie ist es mit der Pflicht mit der Verwendung von eRechnnungen für Selbständige bestellt.

mgbln
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"Wachstumschancengesetz"

Aha... Da haben sie ja mal wieder einen riesen Brecher rausgelassen...

Das wird die Wirtschaft so richtig florieren lassen

justone
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Wie ist das bei Einnahmen mit reverse charge ?

karin
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Ist die Sonderabschreibung nur einmalig anzuwenden?

syba
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Danke für die Infos aber hey, diese Änderungen sind ein Witz.

stylrart
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Das bedeutet aber auch, dass wenn ein nach §19 Kleingewerbe Betreiber ab 2024 keine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt mehr einreichen muss, dem Finanzamt auch nicht mehr bekannt ist, wie viel tatsächlich Umsatz man generiert hat. Wie soll dann aber ein kleinenunternehmer seine laufenden Kosten gegenrechnen???🤔

andreasboll
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1. Abschaffung von Freiberuflerregelung
2. Abschaffung der Notwendigkeit von teuren Steuerunterstützern....
Früher kamen die Steuereintreiber noch mit Peitsche zu einem nach Hause, heutebezahlen wir noch freiwillig Leute die freiwillig ins Internet Elster alles erfassen, damit wir Also irgendwie fand ich den Service der peitschenleute besser

paulpalmer
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Das Reverse Charge für Kleinunternehmen bleibt aber wohl bestehen oder sehe ich das falsch.

minki
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§ 7 (5) EStG befasst sich mit der Abschreibung von Gebäuden. Meintest wohl eher § 7g (5) EStG ;)

derhacky
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Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer werden allgemein nicht vom Finanzamt verlangt, noch gemahnt. Die Änderung diesbezüglich verstehe ich nicht. Wüsste nicht nach welchem Paragraph die Kelinunternehmer verpflichtet wären eine Jahreserklärung abzugeben. Nur weil diese im §18 UStG nicht ausgeschlossen werden?

darkapple
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50€ Geschenke...
Ein Biosalat und 2 Getränke...
Weltklasse

ralfroser