NEUE Urteile: DAS ändert sich für ALLE Arbeitnehmer 😳 Neue Gesetze für Arbeitnehmer 2023 ✅

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NEUE Urteile: DAS ändert sich für ALLE Arbeitnehmer 😳 Neue Gesetze für Arbeitnehmer 2023 ✅
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5 Neue Urteile und Änderungen die jeder Arbeitnehmer kennen muss - denn sie ändern nicht nur den Arbeitsalltag grundsätzlich, sondern auch die Arbeitszeit, den Urlaub und mehr…. Und das direkt ab 01.01.2023 – Was sich also nun ändert, auf was man dabei achten sollte und wie sich das auf deinen Arbeitsalltag auswirken wird, erfährst du kurz und kompakt in diesem Video!

Herzlich willkommen auf unserem Kanal, mein Name ist Simon, ich bin der Finanznerd und in diesem Video zeige ich dir 4 wegweisende Urteile, die du und jeder andere Arbeitnehmer kennen muss…
Starten wir direkt mit Urteil #1 der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung…und das klingt erstmal logisch, bringt doch aber für viele Firmen und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einiges an Aufwand mit sich, dafür sollen die neuen Regelungen auch für mehr Fairness sorgen. So entschied das Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 1 ABR 22/21, das Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen - sie sind verpflichtet und das zur Einrichtung eines Systems und auch zu dessen Nutzung! In Firmen mit intakter Arbeitszeiterfassung ändert sich dadurch also kaum etwas, aber das ist in vielen kleineren und mittleren Betrieben bisher eben nicht an der Tagesordnung. Für die Beschäftigten besonders interessant dürfte der Passus sein, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit inklusive Überstunden auch auf den Arbeitnehmer übertragen oder böse Zungen sagen abgewälzt werden darf! Damit trägt im Arbeitsalltag wohl häufig der Beschäftigte diese zusätzliche Aufgabe und Änderung. Nach dem Urteil muss nun der Gesetzgeber die exakten Vorschriften festlegen und das schnellstmöglich! Eine spannende Änderung, wenn...

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NEUE Urteile: DAS ändert sich für ALLE Arbeitnehmer 😳 Neue Gesetze für Arbeitnehmer 2023 ✅
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Комментарии
Автор

Danke für das Video👍 ist sehr aufschlussreich.. ich hoffe dass das Thema Zeiterfassung nun konsequent in unserer Firma angegangen wird

residenz
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Für Arbeitnehmer echt gute Verbesserungen, bin gespannt ob es auch so umgesetzt wird.

fireballgfx
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Das man für die Erreichbarkeit während der Freizeit ein Urteil braucht, zeigt wie kaputt manche Arbeitgeber einfach sind.

the_real_swiper
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Sinnvolle, und überfällige Verbesserungen für alle Arbeitnehmer, die in kleineren Betrieben arbeiten. Ich glaube, da wird nämlich der meiste Schindluder mit geleisteter Mehrarbeit betrieben. Danke für die Infos, frohe Festtage und einen guten Jahreswechsel!

diminuendo
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Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sollte bei uns im Betrieb streng elektronisch geregelt werden.
Wir arbeiten von 7 Uhr bis 16 Uhr... dabei kann man von arbeiten nicht immer reden, 2 Kollegen:innen sind in der Zeit maximal anwesend, von arbeiten kann man nicht reden.
Nun bin ich als pflichtbewusster Arbeitnehmer um 6:55 Uhr an meinem Arbeitsplatz... die Kollegen kommen oft um 7:15 Uhr. Bei der handschriftlichen Arbeitszeiterfassung schreiben wir alle 7 Uhr auf. Bei der Mittagspause ist es ähnlich, ich bin 2-3 Min. vor 13 Uhr wieder im Betrieb, die Kollegen meist erst 2-3 Min. nach 13 Uhr. Abends ist es ähnlich, die 2 Kollegen:innen machen ihre Maschine schon um 15:45 Uhr aus, offiziell Feierabend ist aber erst 16 Uhr.
Somit bekommen die am Tag mind. 30 Min. bezahlt, wo sie nachweislich nicht arbeiten...
Deswegen bin ich schon seit Jahren für eine strengere Überwachung der Arbeitszeiten, auch wenn man immer schummeln werden kann :(


Zum Thema pay gap: Wir haben eine Frau auf Arbeit, die will am meisten Geld haben, aber am wenigsten arbeiten. Sie steht nur herum, tippt am Handy. Normalerweise sind wir quasi gleichberechtigte Kollegen. Jeder muss eigentlich jede Arbeit machen, aber sie sucht sich die Rosinen raus.
Da sehe ich es nicht ein, dass diese Frau auch noch belohnt wird. Die soll ruhig den halben Lohn bekommen.

steffenv.
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Super, dass du auch die Urteile mit angibst👍🏼😎

marcuszet
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Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen, nur der Nichtverfall des Urlaubs ist mir noch nicht ganz klar. Bisher verfiel er, wenn Resturlaub bis 31.3. des Folgejahres nicht genommen wurde. Könntest du dazu bitte nochmal etwas sagen? Besten Dank!

teddybaerchen
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Eine Frage : gilt die Zeiterfassung bzw. das System der Zeiterfassung für alle? Also auch diese die im Büro arbeiten? Bei mein Arbeitgeber müssen nur die Arbeitnehmer in der Produktion eine digitale Zeiterfassung nutzen, die Büroangestellten brauchen nur eine exelldatei erstellen, ich seh da Ungerechtigkeiten

erwinderkafer
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Sehr guter, informativer Kommentar. Vor allem aber sehr verständlich erklärt. Sprache zwar ziemlich schnell, aber schön deutlich. Super👍Dankeschön

ingla
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Danke für das Video. Wie immer sachlich und auf den Punkt!
Ich habe eine Frage zu Urteil1: Gilt das für alle Arbeitnehmer oder z.B. zwischen Angestellten und Beamten unterschieden. Wie wäre es z.B. bei Lehrern (sowohl Angestellte als auch verbeamtet)?

wasneues
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Danke für das Video. Zeitstempel wären nice damit man dinge die einen nicht betreffen überspringen kann

Ticoobumije
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Punkte 1, 2, 3 und 5 - das ist positiv.

Punkt 4....das ist ein wenig problematischer. Dass Leute unabhängig vom Geschlecht für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden sollten steht außer Frage.

Allerdings gibt es in dieser Diskussion ein großes Problem: Die Art und Weise, wie diese in den Raum geworfenen Zahlen ermittelt werden.

Bei vielen dieser Gender-Pay-Gap-Statistiken werden unterschiedliche Berufszweige, Standorte und Firmen völlig außer Acht gelassen - es werden einfach alle Leute/Löhne und Gehälter völlig unreflektiert in einen Topf geworfen. Damit ist die gesamte Statistik unbrauchbar.

Meist wird z.B. nicht nach Berufsgruppen differenziert und beispielsweise Büroangestellte (ein Jobbereich, der aus vielen verschiedenen berufen besteht, in dem insgesamt mehr Frauen als Männer arbeiten und dessen Bezahlung oft nicht übermäßig gut ist) einfach in denselben Topf geworfen wie z.B. Arbeiter auf Bohrinseln und Ölplatformen, ein Hoch-Risiko-Job, der gut bezahlt und wegen der körperlichen Ansprüche fast ausschließlich von Männern ausgeübt wird.

Auch wird selten beachtet, wo sich die jeweiligen Arbeitnehmer befinden. Da wird einfach die Bezahlung eines Angestellten in München mit der Bezahlung einer Angestellten in Frankfurt (Oder) verglichen, ohne dass der Faktor Standort überhaupt berücksichtigt wird.

In ähnlicher Weise werden auch unterschiedliche Firmen nur selten in die Betrachtung einbezogen. Da wird der Lohn eines Angestellten von Firma A einfach mit dem Lohn einer Angestellten von Firma B verglichen, ohne dass überhaupt überprüft wird, ob Firma A möglicherweise einfach generell besser bezahlt als Firma B (dies gilt natürlich nur für Bereiche, in denen keine Tariflöhne gelten).

Obendrein gibt es selbst innerhalb einer Firma oft Gründe, die zu unterschiedlichen Bezahlungen führen, ohne dass es irgend etwas mit Diskriminierung aufgrund von Geschlecht zu tun hat. Viele Firmen belohnen z.B. etwa Firmentreue (= Arbeitnehmer ist langjähriger Mitarbeiter und wechselt nicht ständig den Arbeitgeber) mit Gehaltserhöhungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, was bei diesen Betrachtungen in der Regel auch nicht berücksichtigt wird.

Elternzeit ist ein weiteres Thema, durch das das Bild verzerrt werden kann. Obwohl in Deutschland beide Elternteile in Elternzeit gehen können, entscheiden sich die meisten Paare dazu, dass der Vater weiter arbeitet, während die Mutter zu Hause bleibt und sich um das neugeborene Kind kümmert - in Deutschland sind im Jahr 2021 25, 3 % aller Mütter in Elternzeit gewesen, aber nur 1, 6 % der Väter.
Da die Elternzeit eine bis zu 3 Jahren dauernde Auszeit bedeutet, kann das Auswirkungen auf Lohnerhöhungen und Beförderungen (und die damit einhergehenden Lohnerhöhungen) haben - ein weiterer Faktor, der in den meisten Diskussionen zum Thema "gender pay gap" schlicht ignoriert wird.

Ich sage nicht, dass ungleiche Bezahlung nicht existiert. Allerdings ist das Thema hochkompliziert und kann und darf nicht einfach mit zwei Zahlen, die ohne genaue Erklärung der zugrundeliegenden Systematik in den Raum geworfen werden, als Grundlage der gesamten Diskussion behandelt werden.

HH-hdnd
Автор

Ich finde deine Videos immer Super und sehr Aufschlussreich. 👍

FlyingHazard
Автор

Hi das ist ein gutes Video und fasst wieder Mal ein paar Informationen informativ zusammen.

Wir hatten jetzt aber wieder Mal eine kleine Diskussionsrunde mit der schlussendlichen Frage:
Wann beginnt eigendlich die Arbeitszeit ?
Beim Betreten des Firmengeländes?
Oder erst wenn man dann 10-15 Minuten später (ganz oben einmal durch das gesamte Gebäude) sich endlich am Computer /der Software zur Zeiterfassung anmelden kann?
Mfg Stefan

stefankluge
Автор

Das mit der digitalen AU ist im digitalen Steinzeit Deutschland noch eine Katastrophe.. meine Mama ist Ärztin und sagt, dass die Übermittlung an die Krankenkassen in 8 von 10 Fällen nicht klappt 😂
#Finanznerddepot Tesla

daswirdrepariert
Автор

Ihr habt das Urteil über angepassten Leiharbeitslohn vergessen Urteil des EuGH vom 15. Dezember 2022, Rechtssache C‑311/21

patrickmaurischat
Автор

Danke für das Video. Sehr interessant. Daumen nach oben. #Finanznerddepot Munich Re

svengratz
Автор

Ich will meine vertrauensarbeitszeit behalten 😢

Omg-vibm
Автор

In meinem AT Vertrag ist pauschal„Rufbereitschaft“ vereinbart - bin zwar Führungskraft, doch wüsste ich nicht, welches Thema in meinem Falle nicht bis zum nächsten Tag warten kann.

sns
Автор

Habe einen Arbeitsvertrag, in dem steht, dass alle Überstunden mit dem Gehalt ebgegolten sind... Da bringt eine Arbeitszeit erfassung dann leider auch nichts und es hilft nur Wechseln.

Bubi