filmov
tv
Insolvenz TV Horrion Nr. 9 Restschuldbefreiung

Показать описание
In diesem Video bei Insolvenz TV Horrion wird der Begriff der Restschuldbefreiung behandelt.
Die Restschuldbefreiung ist im 9. Teil der Insolvenzordnung geregelt. Das sind die §§ 286 ff. der InsO.
Die Restschuldbefreiung erhalten nur natürliche Personen, also keine Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften.
Stets muß der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung.
Bestimmte Straftaten wie vor allem Bankrott und Gläubigerbegünstigung führen zur Unzulässigkeit des Antrages.
Außerdem müssen zwischen der letzten Restschuldbefreiung und dem neuen Antrag mindestens 10 Jahre liegen.
Weiter werden die zur Zeit geltenden Fristen bis zur Restschuldbefreiung besprochen.Das sind 6 Jahre,5 Jahre und 3 Jahre.
Behandelt wird die Erwerbsobliegenheit.
Schließlich befasst sich das Video mit den Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind.
Das sind die Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubten Handlungen, aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht und aus Steuerforderungen , die mit Bestrafung wegen Steuerhinterziehung geahndet wurden.
Das Video schließt mit einem Rechtstipp ab.
Ulrich Horrion
Rechtsanwalt
Insolvenzmanagement
Radeberger Str.9
01099 Dresden
Tel.0351/ 8030940
Fax.0351/8020831
Die Restschuldbefreiung ist im 9. Teil der Insolvenzordnung geregelt. Das sind die §§ 286 ff. der InsO.
Die Restschuldbefreiung erhalten nur natürliche Personen, also keine Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften.
Stets muß der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung.
Bestimmte Straftaten wie vor allem Bankrott und Gläubigerbegünstigung führen zur Unzulässigkeit des Antrages.
Außerdem müssen zwischen der letzten Restschuldbefreiung und dem neuen Antrag mindestens 10 Jahre liegen.
Weiter werden die zur Zeit geltenden Fristen bis zur Restschuldbefreiung besprochen.Das sind 6 Jahre,5 Jahre und 3 Jahre.
Behandelt wird die Erwerbsobliegenheit.
Schließlich befasst sich das Video mit den Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind.
Das sind die Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubten Handlungen, aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht und aus Steuerforderungen , die mit Bestrafung wegen Steuerhinterziehung geahndet wurden.
Das Video schließt mit einem Rechtstipp ab.
Ulrich Horrion
Rechtsanwalt
Insolvenzmanagement
Radeberger Str.9
01099 Dresden
Tel.0351/ 8030940
Fax.0351/8020831
Комментарии