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Insolvenz TV Horrion Nr. 63 Insolvenzplan - Restschuldbefreiung
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In diesem Video wird die Entscheidung des BGH vom 19.05.2022 , Az. IX ZB 06/21,zur Restschuldbefreiung Insolvenzplan besprochen.
Aufgrund eines Gläubigerantrages war über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Trotz Belehrung durch das Insolvenzgericht hatte der Schuldner keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Dann legte er einen Insolvenzplan vor.
Der BGH bestätigt, dass die Restschuldbefreiung durch Insolvenzplan auch dann möglich ist , wenn der Schuldner bei Beginn des Verfahrens keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat.
Vorliegend enthielt der Insolvenzplan allerdings Mängel im darstellenden Teil, § 220 Abs.2 InsO.
Es fehlten Informationen für die Gläubiger zu den Befriedigungsaussichten ohne Insolvenzplan. Die Vergleichsberechnung ist ein zwingender Bestandteil des Insolvenzplanes.
Ulrich Horrion
Rechtsanwalt
Radeberger Str.9
01099 Dresden
Tel.0351/8030940
Fax.0351/8030940
Aufgrund eines Gläubigerantrages war über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Trotz Belehrung durch das Insolvenzgericht hatte der Schuldner keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Dann legte er einen Insolvenzplan vor.
Der BGH bestätigt, dass die Restschuldbefreiung durch Insolvenzplan auch dann möglich ist , wenn der Schuldner bei Beginn des Verfahrens keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat.
Vorliegend enthielt der Insolvenzplan allerdings Mängel im darstellenden Teil, § 220 Abs.2 InsO.
Es fehlten Informationen für die Gläubiger zu den Befriedigungsaussichten ohne Insolvenzplan. Die Vergleichsberechnung ist ein zwingender Bestandteil des Insolvenzplanes.
Ulrich Horrion
Rechtsanwalt
Radeberger Str.9
01099 Dresden
Tel.0351/8030940
Fax.0351/8030940
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