Insolvenz TV Horrion Nr. 47 Aufsicht durch Insolvenzgericht . § 58 InsO

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In diesem Video Nr. 47 wird die Aufsicht des Insolvenzgerichts über die Tätigkeit des Insolvenzverwalters behandelt.

Die einschlägige Vorschrift ist § 58 InsO. Das Gericht kann jederzeit Berichte und Auskünfte verlangen. Das Gericht kann zur Durchsetzung Zwangsgeld festsetzen.

Bei Verletzung der Ausichtspflicht besteht für das Gericht die Gefahr der Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art.34 GG.

Ulrich Horrion
Rechtsanwalt

Radeberger Str.9
01099 Dresden

Tel.0351/8030940
Fax.0351/8020831
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Комментарии
Автор

Guten tag. Konnen sie ein video machen. Wie viel kreig insolvenz verwalter bei private insolvenz . Wenn ich 25000 € schulden habe und gewinne 10 millionen . Was bekommt insolvenz verwalter

ify