1. Sitzung des Nationalrates am 24. Oktober 2024

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Eröffnet wird die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats mit der Intonation der Bundeshymne und der Europahymne. Nach der Angelobung der Mandatar:innen ist das neue Nationalratspräsidium zu wählen, wobei die Abgeordneten zunächst über den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Nationalrats entscheiden. Danach erfolgt, jeweils getrennt, die Wahl des Zweiten und Dritten Präsidenten bzw. der Zweiten und Dritten Präsidentin. Die Wahlen werden traditionell geheim in Wahlkabinen durchgeführt, davor ist eine Debatte mit einer Blockredezeit von maximal 23 Minuten je Fraktion vorgesehen. Gesprochen wird nach Fraktionsstärke. Bis zur Wahl des neuen Nationalratspräsidenten bzw. der neuen Nationalratspräsidentin leitet der "alte" Präsident, demnach Wolfgang Sobotka, die Sitzung.

© Parlament/ORF
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Rosenkranz einfach jetzt schon besserer Präsident als Sobotka, obwohl er von der FPÖ nominiert wurde. Seine Rede klingt gut, jetzt gilt es für ihn, Wort zu halten.

-E
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**Klarstellung zur Situation bezüglich Österreich und Deutschland**

In unserem ursprünglichen Text wurde auf Paragraph 23 des deutschen Grundgesetzes Bezug genommen, der historisch im Kontext der Wiedervereinigung Deutschlands und später der Integration in die Europäische Union eine Rolle spielte. Es gab jedoch Missverständnisse hinsichtlich der Verknüpfung von Paragraph 23 und der politischen Situation in Österreich. Es ist wichtig klarzustellen, dass dieser Paragraph ausschließlich Deutschland betrifft und keine Relevanz für Österreich hat.

Österreich ist ein eigenständiger und souveräner Staat, der seit 1955 neutral ist und eine unabhängige Regierung hat. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es keine vergleichbare Regelung im österreichischen Verfassungsrecht, die eine ähnliche Rolle spielt wie Paragraph 23 in Deutschland. Die Diskussion um eine verfassungsgebende Versammlung oder eine neue Verfassung bezieht sich daher auf Deutschland und ist nicht auf Österreich übertragbar.

Dieser Fehler entstand möglicherweise aus einer Verwechslung der politischen und historischen Entwicklungen beider Länder. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass Österreich nicht Teil Deutschlands ist und keine Verbindung zu Paragraph 23 hat. Daher sind die vorherigen Aussagen in Bezug auf eine neue Verfassung oder verfassungsgebende Versammlung nur im Zusammenhang mit Deutschland zu sehen.

---es war für mich nicht gleich ersichtlich und ich dachte es handelte sich um Deutschland Entschuldigung und deswegen die Korrektur auch dieser Bundeskanzler es gemeint nicht der Bundeskanzler in Österreich

dianaschulz